Im Besoldungsbereich wird mit Wirkung vom 1. Januar 2020 das Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG) in Kraft treten. Mit dem beigefügten Rundschreiben werden die notwenigen Klarstellungen und Anpassungen, die sich für den Tarifbereich aus den Änderungen der besoldungsrechtlichen Regelungen ergeben, vorgenommen. Dies betrifft insbesondere die Zahlung von Stellenzulagen in den Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes an Tarifbeschäftigte.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.