Anreize schaffen für Integration
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Menschen mit Einwanderungsgeschichte sollen sich in Deutschland willkommen und wirklich zugehörig fühlen. Dafür modernisiert die Bundesregierung das Staatsangehörigkeitsrecht.
Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
Die Einbürgerungszahlen in Deutschland sind im EU-Vergleich relativ niedrig.
Dabei liegt es im Interesse der Gesellschaft, dass sich möglichst viele Migrantinnen und Migranten, die die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, für die deutsche Staatsangehörigkeit entscheiden. Denn nur so können sie aktiv und gleichberechtigt das gesellschaftliche Zusammenleben mitgestalten, können wählen und für öffentliche Ämter kandidieren.
Mehrstaatigkeit ermöglichen und Einbürgerung beschleunigen
Einer der Gründe für die relativ niedrigen Einbürgerungszahlen: Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern hat Deutschland bisher von den Menschen verlangt, sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Mit dem am 27. Juni 2024 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts akzeptiert Deutschland künftig Mehrstaatigkeit generell, so wie die überwiegende Zahl der EU-Mitgliedstaaten.
Einbürgerungen sind nun auch schon nach fünf statt wie bisher nach acht Jahre möglich. Auch dies ist in einer großen Zahl der EU-Mitgliedstaaten bereits der Standard.
Wer besonders gut integriert ist, kann diesen Zeitraum sogar auf bis zu drei Jahre verkürzen – Menschen, die zum Beispiel in Schule oder im Beruf herausragende Leistungen erzielen oder sich ehrenamtlich engagieren, sofern sie sehr gut Deutsch sprechen und den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie eigenständig bestreiten können.
Lebensleistung der Gastarbeiter anerkennen
Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht will die Bundesregierung auch die Lebensleistung der Gastarbeitergeneration anerkennen.
Die Menschen, die in den 50ern und 60er Jahren unter anderem aus Italien, Spanien, Griechenland oder der Türkei nach Deutschland gekommen sind, haben damals keine oder nur wenig Integrationsangebote erhalten. Das Gesetz sieht deshalb vor, ihnen und ihren Ehegatten, die im zeitlichen Zusammenhang nachgezogen sind, die Einbürgerung zu erleichtern. So reichen mündliche Kenntnisse der deutschen Sprache als Sprachnachweis künftig aus. Außerdem wird bei ihnen auf einen Einbürgerungstest verzichtet.
Entsprechendes gilt auch für die sogenannten Vertragsarbeiter in der ehemaligen DDR und für die ihnen im zeitlichen Zusammenhang nachgezogenen Ehegatten.
Bekenntnis zur freiheitlichen-demokratischen Grundordnung und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen
Wer in Deutschland eingebürgert werden will, muss sich zu den Werten der freiheitlichen Gesellschaft bekennen. Dazu gehören insbesondere auch die Würde und Gleichheit aller Menschen. Wer diese Werte nicht teilt, oder wer ihnen sogar zuwiderhandelt, kann nicht deutscher Staatsangehöriger werden. Daher kann kein wirksames Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung abgeben, wer sich antisemitisch, rassistisch oder in sonstiger Weise menschenverachtend betätigt. Es ist darüber hinaus ein weiteres Bekenntnis abzugeben zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
Stand: 25.01.2024