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Geflüchtete, die gut integriert sind, sollen auch gute Chancen in Deutschland haben.
Neues Chancen-Aufenthaltsrecht
Mit dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht beendet die Bundesregierung die bisherige Praxis der Kettenduldungen. Geflüchtete können unter bestimmten Voraussetzungen ein dauerhaftes Bleiberecht erlangen.
Antragsberechtigt sind rund 136.000 Menschen, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre lang in Deutschland aufgehalten haben und nicht straffällig geworden sind.
Das "Zweite Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts" ist am 31. Dezember 2022 in Kraft getreten (mehr dazu)
aktuelles Zitat:
"Wir wollen, dass Menschen, die gut integriert sind, auch gute Chancen in unserem Land haben."
Anderthalbjähriges Aufenthaltsrecht, um Bleibekriterien zu erfüllen
Wer als geduldeter Ausländer am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebt, bekommt 18 Monate Zeit, um die Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Diese Voraussetzungen sind:
Lebensunterhalt selbst bestreiten
Gute Deutschkenntnisse
Identität eindeutig nachweisbar
Gute Integration von Anfang an
Mit dem Chancenaufenthaltsrecht erleichtert die Bundesregierung außerdem den Zugang zu Integrationskursen. Alle Asylbewerberinnen und Asylbewerbern können am Integrationskurs teilnehmen - unabhängig vom Herkunftsland und Einreisedatum. Das ermöglicht mehr gesellschaftliche Teilhabe durch bessere Sprachkenntnisse.
Aus dem Koalitionsvertrag
"Der bisherigen Praxis der Kettenduldungen setzen wir ein Chancen-Aufenthaltsrecht entgegen: Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichendemokratischen Grundordnung bekennen, sollen eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen (insbesondere Lebensunterhaltssicherung und Identitätsnachweis gemäß §§ 25 a und b AufenthG).
Für eine möglichst rasche Integration wollen wir für alle Menschen, die nach Deutschland kommen von Anfang an Integrationskurse anbieten. Die Kurse müssen passgenau und erreichbar sein. Die Bedingungen für Kursträger, Lehrende und Teilnehmende wollen wir verbessern"
Für wen gilt die Regelung?
Die Regelung betrifft rund 137.000 Menschen in Deutschland, die
am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben
nicht straffällig geworden sind (bei Bagatelldelikten sind Ausnahmen möglich)
sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen
Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende können schon nach drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Was müssen Menschen in den 18 Monaten erreichen, während Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht besitzen, um eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland zu erhalten?
Können auch Straftäter und Gefährder von der Regelung profitieren?
Nein. Straftäter und Gefährder bleiben vom Chancen-Aufenthaltsrecht grundsätzlich ausgeschlossen. Menschen, die zum Beispiel wiederholt vorsätzliche Falschangaben zu ihrer Identität machen, wird die Aufenthaltserlaubnis versagt und die Rückführung zügiger als bisher durchgesetzt.