Schnelle, faire und rechtssichere Asylverfahren
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Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren sorgt die Bundesregierung für schnellere Entscheidungen in Asylprozessen und eine einheitlichere Rechtsprechung im Asylrecht. Außerdem wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entlastet.
Damit setzt die Bundesregierung mehrere Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zum Asylrecht um.
Behördenunabhängige Beratung für Asylsuchende
Mit dem Gesetz führt die Bundesregierung eine behördenunabhängige Beratung bei Asylverfahren ein. Auch eine Rechtsberatung für queere und andere vulnerable Schutzsuchende sieht das Gesetz vor. Beides wird 2023 mit insgesamt 20 Millionen Euro durch den Bund gefördert.
Asylgerichtsverfahren beschleunigen
Die Belastung der Verwaltungsgerichte führt oft zu sehr lange dauernden Asylklageverfahren. Eine Vereinfachung der Asylprozesse und eine einheitlichere Rechtsprechung in Asylfragen sollen die Asylgerichtsverfahren beschleunigen.
So erhält das Bundesverwaltungsgericht die Möglichkeit, im Rahmen einer Revision auch über allgemeine Tatsachenfragen zu entscheiden.
Außerdem werden asylgerichtliche Entscheidungen im schriftlichen Verfahren erleichtert, es kann in bestimmten Fällen also auf eine mündliche Verhandlung verzichtet werden.
Kapazitäten beim BAMF besser nutzen
Durch das Gesetz sollen Kapazitäten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) besser genutzt und schnellere und bessere Entscheidungen in Asylverfahren ermöglicht werden.
Das BAMF soll künftig auch Videotechnik für Anhörungen bei Entscheidungen über Asylanträge nutzen können. Insbesondere Dolmetscherinnen und Dolmetscher können so einfacher zugeschaltet werden – das spart Zeit und Aufwand.
Anstatt ein Asylverfahren nur einzustellen (zum Beispiel weil eine Person nicht zum Anhörungstermin erscheint und über einen längeren Zeitraum nicht für die Behörden erreichbar ist), kann das BAMF den Asylantrag prüfen und gegebenenfalls ablehnen.
Außerdem werden mit dem Gesetz die Regelüberprüfung von Asylentscheidungen abgeschafft und Widerrufs- und Rücknahmeprüfungen zukünftig nur noch anlassbezogen (zum Beispiel bei Straffälligkeit) durchgeführt.