BKA-Herbsttagung 2024

Typ: Rede , Datum: 20.11.2024

Rede von Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser.

  • Ort

    BKA Wiesbaden

  • Rednerin oder Redner

    Bundesinnenministerin Nancy Faeser

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident des Bundeskriminalamtes Münch,

sehr geehrte Bundestagsabgeordnete,

sehr geehrte Frau Bundesdatenschutz-beauftragte Dr. Specht-Riemenschneider,

liebe Frau Präsidentin des Bundesamts für Informationssicherheit Plattner,

sehr geehrte Frau Dr. Steinacker,

sehr geehrte Damen und Herren,

herzlich Willkommen zur diesjährigen BKA-Herbsttagung! Es freut mich sehr, dass das Interesse so groß ist und viele an den Bildschirmen dabei sind – ich begrüße auch all jene, die nicht vor Ort sein können. Besonders schön ist auch, die Vertreter der Gewerkschaften hier zu sehen. Und natürlich, dass Herr (Jörg) Ziercke als ehemaliger Präsident des BKA hier bei uns ist. Wie schön, dass Sie kommen konnten! Wir hatten bereits letzte Woche eine sehr nette Begegnung beim 20. Jubiläum des GTAZ.

Künstliche Intelligenz ist aktuell in aller Munde. Sie wird gefeiert und verdammt – als Technologie der unbegrenzten Möglichkeiten. Auch für den Sicherheitsbereich eröffnen sich durch KI unzählige neue Perspektiven. Beim G7 Innenministertreffen im japanischen Mito im vergangenen Dezember war KI-Einsatz eines der zentralen Themen. Wir haben uns dort unter anderem darüber ausgetauscht, wie KI zur Bekämpfung von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus eingesetzt werden kann. Meinem japanischen Kollegen und Gastgeber, Innenminister (Yoshifumi) Matsumura, war dieser Schwerpunkt seiner G7 Präsidentschaft sehr wichtig.

Herr Matsumura spricht übrigens keine Fremdsprachen. Dass das künftig kein Hindernis mehr sein dürfte, wurde deutlich, als sein KI-generierter Avatar uns fließend in allen sieben Landessprachen begrüßt hat. Das war wirklich beeindruckend.

Wie auch wir lotet Japan gerade aus, welche Möglichkeiten Künstliche Intelligenz für die Kriminalitätsbekämpfung bietet. Andere Staaten sind hier noch weiter: In den USA schreibt Künstliche Intelligenz mittlerweile Polizeiberichte, hilft zu erkennen, wenn im öffentlichen Raum Schüsse fallen, oder bei der Suche nach potentiellen Opfern von Menschenhandel.

Ich bin davon überzeugt: Wir brauchen diesen Fortschritt dringend, denn auch die Kriminalität verändert sich. Das zeigt auch ein Blick in die polizeiliche Kriminalstatistik: Die Zahl der klassischen Straftaten wie Diebstahl und Einbruch hat im Zehnjahresvergleich enorm abgenommen. Dafür erleben wir einen deutlichen Anstieg der Straftaten, bei denen die Täter moderne Informationstechnik nutzen:

In den letzten fünf Jahren haben sich die registrierten Fälle mehr als verdoppelt. Im Jahr 2023 wurden mehr als 130.000 derartiger Fälle erfasst.

Denken wir nur an die vielen Fälle digitaler Erpressung durch „Ransomware“, die Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser oder Kommunal-verwaltungen treffen. Die Folgen davon sind nicht abstrakt, sondern leider sehr konkret zu spüren, zum Beispiel wenn örtliche Krankenhäuser keinen Strom mehr haben. Und wir wissen: Die Statistik zeigt nur einen Teil der Wahrheit. Die Dunkelziffer ist hoch und viele dieser Straftaten bleiben unentdeckt oder werden nicht zur Anzeige gebracht.

Cyberkriminelle operieren oft anonym, ihre Methoden werden technisch und methodisch immer ausgefeilter und schwerer zu entdecken. OK-Gruppen nutzen digitale Technologien, um ihre kriminellen Netzwerke international zu verknüpfen und ihre Aktivitäten zu verschleiern. So genannte Krypto-Mixer verwischen die digitalen Spuren krimineller Geldtransfers. Auf Märkten im Darknet werden Schadprogramme gehandelt, die beispielsweise ermöglichen, fremde Computer auszuspähen und die erbeuteten Daten für illegale Zwecke zu nutzen.

Das unterstreicht einmal mehr: Organisierte Cyberkriminalität ist ein globales Phänomen. Um sie auf der Höhe der Zeit zu bekämpfen, müssen unsere Sicherheitsbehörden international und intensiv zusammenarbeiten und moderne Technik anwenden.

 Umso mehr freut es mich, heute so viele Vertreterinnen und Vertreter aus den Botschaften und Sicherheitsbehörden anderer Nationen hier begrüßen zu dürfen. Im internationalen Vergleich müssen wir allerdings feststellen, dass die deutschen Strafverfolgungsbehörden in technischer Hinsicht nicht auf der Höhe der Zeit sind, was ihre Befugnisse angeht. Wir bleiben an vielen Stellen hinter unseren Möglichkeiten zurück. Ich nenne hier nur exemplarisch das Thema IP-Adressenspeicherung.

Ich bin da glasklar in meiner Haltung: Wir brauchen diese Daten. Oft sind sie der einzige Weg, den Opfern schwerster Straftaten Gerechtigkeit zu verschaffen und die Täter zu identifizieren. Schwerstkriminelle kommen straflos davon, weil wir uns – ohne Not – die Werkzeuge aus der Hand legen, mit denen wir sie dingfest machen könnten.

Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof haben uns Korridore aufgezeigt, welche Möglichkeiten wir nutzen können. Und während die allermeisten EU-Mitgliedstaaten längst mit Lösungen durch die Tür sind, diskutieren wir immer noch über Grundsatzfragen. Eigentlich ist es doch selbstverständlich: In der analogen Welt hat die Polizei Zugriff auf das Melderegister. Im digitalen Raum ist das ohne IP-Adressenspeicherung nicht der Fall. Für mich unbegreiflich.

Trotzdem war es in dieser Wahlperiode insbesondere wegen eines Koalitions-partners leider nicht möglich, Einigungen auf nötige Verbesserungen zu erzielen. Verbesserungen, die sogar der EuGH mittlerweile für dringend geboten hält. Wäre es nach mir gegangen, hätten wir die verpflichtende Speicherung längst umgesetzt. Verhindert haben das andere. Dabei wäre – technisch und rechtstaatlich betrachtet – so viel mehr möglich, um Sicherheit zu schaffen und skrupellosen Verbrechern das Handwerk zu legen. Auch und gerade, wenn es um Künstliche Intelligenz geht. Wir müssen KI als Werkzeug der Kriminellen und als Werkzeug zur Kriminalitätsbekämpfung begreifen.

 Mit anderen Worten: Wir brauchen Künstliche Intelligenz in der Strafverfolgung – und zwar dringend. Darum soll es heute und morgen gehen. Es gibt viel zu besprechen. Zum Beispiel, wie wir es rechtlich sicher möglich machen, Künstliche Intelligenz zu nutzen. Ich hatte es angesprochen: Die Feinde von Rechtsstaat und Demokratie setzen längst auf diese Technologie – für Straftaten, aber auch, um Desinformation zu verbreiten. KI generiert gefälschte Bilder und Videos, oft täuschend realistisch. Sie imitiert Stimmen. Sie identifiziert und bespielt ihre Zielgruppen passgenau, blitzschnell, massenhaft. KI ist in den falschen Händen ein leistungsstarkes Werkzeug: um zu manipulieren, zu erpressen, zu betrügen.

KI kann aber auch dabei helfen, solche Angriffe aufzuspüren und großflächige Kampagnen frühzeitiger zu erkennen. Zum Beispiel wenn es um die Aktivitäten von KI-Bots geht, die in sozialen Netzwerken menschliches Verhalten imitieren, Beiträge liken, teilen und so Desinformation streuen. KI kann auch überall dort helfen, wo große Datenmengen zu bewältigen sind. Etwa bei der Erkennung gefälschter Dokumente.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Sicherheitsbehörden leisten hervorragende Arbeit. Aber wir können ihnen mit KI-Einsatz ermöglichen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Unsere Polizei braucht neue, innovative Werkzeuge, um auf die modernen Bedrohungen angemessen und schnell reagieren zu können. Das BKA ist für mich ein zentraler Motor für diese Entwicklungen. Hier werden schon heute innovative Ideen entwickelt und erprobt.

Und auf dieser BKA-Herbsttagung wollen wir gemeinsam darüber sprechen, wie Künstliche Intelligenz eine echte Bereicherung für die Kriminalitäts-bekämpfung sein kann. Welche Chancen sich bieten und welche Rahmen-bedingungen es braucht, damit sie unser Zusammenleben sicherer machen kann.

Wir müssen aber auch darüber sprechen, wie wir dafür mehr Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger gewinnen können. Denn es gibt große Vorbehalte gegen den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Kriminalitäts-bekämpfung. Kritiker überbieten sich mit Unheilsprognosen, befürchten sogar einen „Daten-Supergau“. Ich kann diese Vorbehalte zum Teil nachvollziehen. Tatsächlich sammeln, nutzen und verkaufen auch Kriminelle im Netz verfügbare Daten. Gleichzeitig sind viele Menschen – gerade online – zu sorglos, Informationen über sich preiszugeben, die ihnen schaden könnten – vor allem auf privaten Plattformen.

Ein anderer Teil der Diskussion kreist darum, wo Künstliche Intelligenz möglicherweise unberechenbar oder unkontrolliert arbeitet. Wenn nun auch Sicherheitsbehörden mit Künstlicher Intelligenz Daten sammeln und auswerten möchten, wirft das natürlich Fragen auf: Wie ist sichergestellt, dass diese Daten nicht zweckentfremdet werden? Was, wenn anonymisierte Informationen nachträglich doch so miteinander verknüpft werden, dass der „gläserne Bürger“ droht? All diese Bedenken sind nachvollziehbar, aber sie sind unbegründet! Und zwar aus einem so einfachen wie gewichtigen Grund: Deutsche Sicherheits- und Strafverfolgungs-behörden sind immer und überall Recht und Gesetz verpflichtet.

Artikel 20, Absatz 3 GG ist da sehr klar. Jeder Einsatz von Technik muss Datenschutz, Diskriminierungsfreiheit und Transparenz sicherstellen und der staatlichen Rechenschaftspflicht genügen. KI hilft uns – aber die Letztverantwortung für Entscheidungen bleibt beim Menschen. Das bedeutet auch, dass wir die eingesetzten Algorithmen regelmäßig überprüfen und sicherstellen, dass sie keine Vorurteile oder Diskriminierungen reproduzieren.

Dabei ist mir besonders wichtig zu betonen: Und es geht auch nicht darum, mehr Daten zu erheben. Sondern darum, die Menge der rechtmäßig erhobenen Daten im Sinne einer modernen Strafverfolgung effizient auszuwerten. Es ist mir sehr wichtig, das deutlich zu sagen – auch, weil mir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Arbeit unserer Polizeien am Herzen liegt.

Uns allen ist bewusst: KI einzusetzen, darf niemals als Vorwand für Massenüberwachung oder ungerechtfertigte Eingriffe in die Privatsphäre dienen. Das haben jüngste Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bestätigt – der Schutz der Persönlichkeitsrechte wurde dabei sehr weit gefasst. Zur Wahrheit gehört aber auch: Aktuell sind wir ist noch zu viel zu stark in der analogen Welt verhaftet. Deshalb halte ich es für erforderlich, dass auch Recht und Rechtsprechung sich weiterentwickeln und in der digitalen Welt ankommen.

Wir müssen der technologischen Dynamik unserer Zeit Rechnung tragen, was die Abwägung der im Raum stehenden Interessen angeht. Letztlich stehen dabei das Sicherheitsinteresse der Bürgerinnen und Bürger und der Datenschutz in keinem naturgegebenen Widerspruch. Vielmehr gilt: Sicherheit ist die Grundvoraussetzung für ein freies und selbstbestimmtes Leben. Wir müssen dahin kommen, dass dieses Sicherheitsversprechen auch in einer digitalisierten Gesellschaft vollständig umgesetzt werden kann.  Und das heißt dann auch, dass der Datenschutz dort seine Grenzen finden muss, wo Täter faktisch geschützt werden. Dafür braucht es die nötigen Befugnisse für unsere Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden!

Als Reaktion auf den furchtbaren Anschlag in Solingen sollten solche neuen Befugnisse beim BKA geschaffen werden. Dazu zählt der biometrische Abgleich von Internetbildern – die so genannte Gesichtserkennung. Wir brauchen diese Möglichkeit, im Internet nach untergetauchten Terroristen und Schwerverbrechern zu fahnden. Wir brauchen sie dringend. Was wir auch brauchen: Das Instrument der automatisierten Datenanalyse, um kriminelle und terroristische Bezüge entdecken und Netzwerke aufdecken zu können. Das ist eine zentrale Lehre aus den menschenverachtenden Verbrechen des NSU und dem fürchterlichen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz: Wir müssen die vorhandenen Informationen, die die Polizeien rechtmäßig erhoben haben, schneller und effektiver miteinander verknüpfen können! Das Bundesverfassungsgericht hat das ausdrücklich gestattet. Polizeiliche Analysesoftware ist keine Bedrohung. Im Gegenteil: Sie kann Verbrechen aufklären und letztlich Leben retten!

Das im Oktober vom Bundestag beschlossene Sicherheitspaket war eine große Chance diese Fortschritte auf den Weg zu bringen. Leider war es nicht möglich, diese Chance im erforderlichen Umfang zu nutzen. Lassen Sie mich dazu eine persönliche Anmerkung machen: Es ist schlicht destruktiv, wenn beim Gesetz zur Verbesserung der Terrorismus-bekämpfung der Bundesrat aus rein parteitaktischen Erwägungen wichtige Verbesserungen für unsere Sicherheitsbehörden blockiert. Ich halte es für unverantwortlich, parteipolitische Erwägungen über die Sicherheit der Bevölkerung zu stellen. Das entspricht nicht meiner Vorstellung von verantwortungsvoller Politik.

Denn ich bin überzeugt: Wir können es uns nicht leisten, im Kampf gegen Kriminalität hinter unseren Möglichkeiten zurück zu bleiben! Auch und gerade, was den Einsatz von KI angeht.

Auf europäischer Ebene regelt ihn die KI-Verordnung der EU, die im August 2024 in Kraft getreten ist. Sie soll erstmalig einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen für KI schaffen – und das ist ein Meilenstein! Ihr Ziel ist, mehr Rechtssicherheit für Entwickler und mehr Vertrauen der Nutzer zu schaffen. Damit das funktioniert, muss die Verordnung in der nationalen Umsetzung auch entsprechend ausgestaltet werden: technologieoffen, innovationsfreundlich und grundrechtskonform. Bürokratische Übersetzungen, die vom Analogen geprägt sind, helfen dabei nicht. Aus der Verordnung darf kein Hemmschuh für die Polizeiarbeit werden, indem wir über den gebotenen Regulierungsrahmen hinaus gehen – das ist mir sehr wichtig!

Gerade in Zeiten knapper Kassen müssen wir unsere Ressourcen und Expertisen sinnvoll einsetzen, sie – wo es möglich ist – bündeln und die Zusammenarbeit der Beteiligten stärken. Auch indem wir die digitale Transformation vorantreiben, nicht zuletzt in Sachen KI. Einen wichtigen Beitrag dazu leistet bei der Polizei das Programm P 20. Es soll ihre Arbeit bundesweit auf ein neues technisches Fundament stellen und die Datensysteme der Polizeibehörden besser miteinander vernetzen. Indem in Ermittlungen Daten schneller ausgetauscht werden, können auch Täter schneller identifiziert und gefasst werden. Das kann im Zweifelsfall Straftaten vereiteln.

Das Herzstück von P20 ist das so genannte Datenhaus, mit dem die enorme Fülle an Daten zentral und sicher gebündelt werden soll. Perspektivisch wird KI auch im P20 Datenhaus eine wesentliche Rolle spielen. Im Projekt Sicherheitsbahnhof am Bahnhof Berlin Südkreuz wurden bereits gemeinsam mit dem KI Campus KI-Technologien untersucht, die ungewöhnliche Bewegungsmuster an Bahnsteigen erkennen sollen. So können lebensbedrohliche Situationen verhindert werden, ohne dabei personenbezogene Daten zu verwenden.

Es ist genau dieser Fortschritt, den wir brauchen, um Kriminalität im digitalen Zeitalter effektiv zu bekämpfen und Gefahren rechtzeitig abzuwehren. Wir schaffen mit P20 nicht nur technologisch einen großen Fortschritt für unsere Polizeiarbeit, sondern auch einen Meilenstein der polizeilichen Informationsverarbeitung.

Künstliche Intelligenz könnte uns auch in einem sehr konkreten, und sehr wichtigen Phänomenbereich unterstützen: Denn jeden Tag werden in Deutschland 54 Kinder und Jugendliche Opfer von sexuellem Missbrauch. Entsetzliche Taten, die uns alle tief berühren und fassungslos machen. Unsere Ermittlungsbehörden arbeiten mit Hochdruck daran, diese schrecklichen Taten möglichst zu verhindern und die Täter schnell und konsequent zu ermitteln. Das Problem dabei ist, dass oft hunderte Stunden Videomaterial auf beschlagnahmen Datenträgern anfallen. Die alle analysiert werden müssen. Hier kann und muss KI helfen, verdächtige Personen oder Aktivitäten automatisch zu erkennen. Auch die Möglichkeit, mit KI bereits bekanntes von unbekanntem Material zu unterscheiden und seine Echtheit zu prüfen, kann die Behörden bei ihrer Arbeit unterstützen –  und Täter dieser entsetzlichen Gewalttaten dingfest machen. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass sie einer Strafe entgehen, allein aufgrund der schieren Menge an Datenbeständen.

Meine Damen und Herren,

ob es um die Quantität der anfallenden Arbeit oder die Qualität der polizeilichen Instrumente geht: KI kann uns helfen, mit der Gegenwart mitzuhalten und uns gut für die Zukunft aufzustellen. So wichtig es ist, sich mögliche Risiken bewusst zu machen: Wir brauchen einen ermöglichenden, positiven Blick darauf. Denn KI in der Strafverfolgung einzusetzen ist nicht nur ein nice-to-have. Nur mit KI werden wir in einer immer komplexeren digitalisierten Welt in der Lage sein, Verbrechen erfolgreich zu bekämpfen.

Bürgerinnen und Bürger können sich zu jeder Zeit darauf verlassen: Wir haben die gesellschaftliche Diskussion des Themas im Blick. Und wir stellen sicher, dass die Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden verantwortungsvoll einsetzen, was ihnen die modernen Technologien ermöglichen, um ihre Aufgabe zu erfüllen. Gerade beim Einsatz von KI müssen wir immer wieder auf Neue abwägen und entscheiden, welche Leitplanken wir für ihren Einsatz einziehen. Das mag manchmal mühsam sein, aber es ist notwendig und in einer Demokratie unabdingbar. Genauso unabdingbar sind aber Sicherheitsbehörden, die alle Befugnissen und Fähigkeiten haben, Kriminalität effektiv und effizient zu bekämpfen – mit natürlicher und Künstlicher Intelligenz. Jetzt und in Zukunft. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement.

Vielen Dank.