Befassung des Bundesrats mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Typ: Rede , Datum: 07.07.2023

Rede der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser

  • Ort

    Bundesrat, Berlin

  • Rednerin oder Redner

    Bundesinnenministerin Nancy Faeser

Es gilt das gesprochene Wort.

Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

vor zwei Wochen hat der Deutsche Bundestag das modernste Einwanderungsrecht in unserem Land beschlossen.

Ein Einwanderungsrecht, das sich an den Qualifikationen, der praktischen Erfahrung und dem zukünftigen Potential der Menschen orientiert, die zu uns kommen wollen. Ich bin heute hier, um auch bei Ihnen für dieses neue Einwanderungsrecht zu werben.

Denn in Deutschland fehlen überall Fachkräfte. Und das, obwohl wir viel dafür tun, auch das im Inland vorhandene Potential zu heben. Die Frauenerwerbsquote müssen wir noch weiter steigern. Und wir wollen mehr junge Menschen dazu befähigen, einen Fachhochschul- oder Universitätsabschluss zu machen.

Trotz aller Anstrengungen zählte das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Ende 2022 fast 2 Millionen offene Stellen. Der Mangel an Fachkräften ist eine der größten Wachstumsbremsen für unsere Wirtschaft. Und er ist an jeder Ecke zu spüren: in der Pflege, im Handwerk, in Schule und Kitas, auch in der Verwaltung.

Unser Land braucht dringend erfahrene und qualifizierte Menschen, um diese Stellen zu besetzen – aus Deutschland, aus Europa, aus der ganzen Welt. Das sagen uns Experten und Praktiker: von DGB bis BDI, von den großen Kommunalen Spitzenverbänden bis zum kleinen Fachbetrieb vor Ort. Überall wird das gefordert

Die bisher gültigen Regelungen haben nicht gewirkt. Und warum nicht? Weil  der bürokratische Aufwand zu groß, die Anforderungen zu hoch waren. Das ändert dieses Gesetz, meine Damen und Herren.

Besonders wichtig ist für mich dabei, dass das Gesetz auch in der Praxis gut umsetzbar sein muss. Dafür müssen wir Bürokratie abbauen und prüfen, wie wir Verfahren besser machen können.

Ja, der Erfolg des Gesetzes wird neben vielen Entlastungen auch zu Mehrarbeit bei den Ausländerbehörden führen. Darüber kann man nicht hinwegsehen. Und ja, ich weiß um die schwierige Ressourcenlage.

 Aber: Wir werden die bearbeitenden Stellen entlasten und Synergien heben. Daran arbeiten wir auf zwei Ebenen: Mit einer Steuerungsgruppe auf Staatssekretärsebene – für die großen Linien. Und gemeinsam mit allen am Einwanderungsprozess beteiligten Stellen, – auch aus den Landesministerien und Ausländerbehörden – nehmen wir die neuen Verfahren unter die Lupe. Denn jetzt geht es darum, die Kraft aus Gesetz und Verordnung "auf die Straße" zu bringen!“

Ich bin meinem Kollegen Hubertus Heil und auch den Abgeordneten des Deutschen Bundestages für die konstruktive Zusammenarbeit sehr dankbar. Der Gesetzesentwurf ist im parlamentarischen Verfahren tatsächlich noch besser geworden.

Diesen Dank möchte ich auch an Sie alle richten: Vielen Dank, dass Sie dieses für unser Land so wichtige Projekt intensiv begleiten. Ich bitte Sie heute noch einmal um Ihre Unterstützung dafür.

Das heißt auch, den bayerischen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses abzulehnen. Denn der Freistaat Bayern wendet sich darin leider gegen zentrale Ergänzungen aus dem parlamentarischen Verfahren, die ich insgesamt sehr begrüße. Vor allem, was den Spurwechsel für Fachkräfte angeht. Wir brauchen ihn.

Denn es ist doch widersinnig, auf der Suche nach den so dringend benötigten Fachkräften das Potential der Menschen zu ignorieren, die bereits nach Deutschland gekommen sind.

Das neue Fachkräfteeinwanderungsrecht ist der Startschuss, um im internationalen Wettbewerb die besten Kräfte für Deutschland zu gewinnen. Und um unserem modernen, offenen Einwanderungsland ein modernes, offenes Einwanderungsrecht zu geben.

Herzlichen Dank!