Befassung des Bundesrats mit der Reform des Bundesdisziplinargesetzes

Typ: Rede , Datum: 31.03.2023

Rede der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser

  • Ort

    Bundesrat, Berlin

  • Rednerin oder Redner

    Bundesinnenministerin Nancy Faeser

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

unsere Demokratie ist stark und wehrhaft. Und zwar auch deshalb, weil jeden Tag unsere Polizistinnen, Staatsanwälte, Richterinnen, Lehrer und viele mehr für sie einstehen. All diese Menschen leben und verteidigen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Sie sind für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat unverzichtbar und ich danke jedem Einzelnen von ihnen für ihren Einsatz!

Wir wissen aber auch, dass es Menschen gibt, die der freiheitlichen demokratischen Grundordnung den Rücken gekehrt haben – und trotzdem weiter im Staatsdienst tätig sind. Zwar sind es sehr wenige, die mit extremistischen und anderen verfassungsfeindlichen Worten und Taten auffallen.

Aber diese Einzelfälle schädigen das Vertrauen in die Integrität des öffentlichen Dienstes als Ganzes – und zwar nachhaltig. Ich will deshalb in aller Deutlichkeit sagen: Wer den Staat ablehnt, kann ihm nicht dienen!

Extremisten schneller aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen, ist deshalb ein zentrales Element meines Aktionsplans gegen Rechtsextremismus. Der Staat muss handlungsfähig und glaubwürdig sein und bleiben. Diese Glaubwürdigkeit ist auch eine Frage der Zeit:

Disziplinarklageverfahren dauern in der Bundesverwaltung im Moment durchschnittlich vier Jahre, in Einzelfällen sogar deutlich länger. Das ist bei schwersten Dienstvergehen, insbesondere extremistischen Vorfällen, schwer erträglich – für alle Beteiligten, aber auch für die Öffentlichkeit.

Wenn erwiesene Extremisten jahrelang im Beamtenverhältnis bleiben und während dieser Zeit weiter aus Steuergeldern alimentiert werden, dann ist das nicht vermittelbar. Zusätzlich sind sie eine Belastung für die vielen rechtstreuen und integren Beamtinnen und Beamten, die unter diesen Einzelfällen leiden.

Auch deshalb: Jeder Extremismusfall im öffentlichen Dienst muss klare und vor allem schnelle Konsequenzen haben!

Mit der Entfernung durch den Dienstherrn – und eben nicht erst durch ein Gericht – haben wir für den Bund eine gute Lösung gefunden. Diese umfassenden Disziplinarbefugnisse des Dienstherrn senden ein wichtiges Signal: der öffentliche Dienst duldet keine Extremisten in den eigenen Reihen!

Und weil das gern falsch dargestellt wird: Mit der Entfernung durch Verwaltungsakt nutzt der Bund ein erprobtes Verfahren, das auch vom Bundesverfassungsgericht als verfassungskonform anerkannt wurde.

Eine solche Entfernung aus dem Beamtenverhältnis beschneidet die Rechte der Beamtinnen und Beamten nicht. Ihnen stehen alle rechtsstaatlichen Mittel zur Verfügung, um die behördliche Entscheidung von einem unabhängigen Gericht kontrollieren zu lassen. Kein Beamter verliert seinen Status, ohne dass er oder sie Rechtsschutz in Anspruch nehmen kann.

Aber wir machen Tempo. Anders als bisher braucht die Kontrolle der behördlichen Entscheidung nur eine Gerichtsinstanz, statt wie bisher zwei. Das Gerichtsverfahren wird jetzt also deutlich schneller.

Aus föderaler Perspektive ist mir wichtig zu betonen: Die Reform des Bundesdisziplinargesetzes betrifft ausschließlich Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte. Die Länder behalten weiterhin freie Hand, welches disziplinarrechtliche Modell sie für die Landesbeamten wählen.

Anders ist es bei der Beendigung des Beamtenverhältnisses bei Volksverhetzungen, die ebenfalls zum Gesetzespaket der Bundesregierung gehört. Sie gilt für Bundesbeamte, aber auch für Landesbeamte.

Ich danke der Innenministerkonferenz für diese Initiative. Sie fügt sich nahtlos an unser Vorgehen gegen Extremisten im öffentlichen Dienst an. Deshalb habe ich den Wunsch der Länder sehr gerne aufgegriffen.

Meine Damen und Herren,

wir müssen unsere Demokratie schützen – nach außen, aber eben auch von innen. Die Reform des Bundesdisziplinarrechtes ist ein wichtiger Baustein, um unseren Rechtsstaat widerstandsfähiger gegen Extremisten zu machen. Ich bitte um Ihre Unterstützung für den vorliegenden Gesetzesentwurf. 

Vielen Dank.