Erste Beratung des Gesetzentwurfes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts im Deutschen Bundestag

Typ: Rede , Datum: 19.10.2022

Rede der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser

  • Ort

    Deutscher Bundestag

  • Rednerin oder Redner

    Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Präsidentin,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

die Bundesregierung hat sich nicht weniger als einen Neustart in der Migrationspolitik vorgenommen. Denn Deutschland ist ein vielfältiges Einwanderungsland – und wir brauchen endlich eine Politik, die dem auch gerecht wird.

Viel zu lang wurde Einwanderung nach Deutschland nicht aktiv gestaltet, sondern widerwillig verwaltet. Man hat immer neue bürokratische Hürden geschaffen, die viele gut integrierte Menschen verunsichert und frustriert haben. Damit ist es jetzt Gott sei Dank vorbei, denn diese Koalition schafft ein modernes Einwanderungsrecht!

Das ist eine große und komplexe Aufgabe, die wir in mehreren Schritten angehen. Und den ersten Schritt machen wir heute mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht. Wir wollen, dass Menschen, die gut integriert sind, auch gute Chancen in Deutschland haben. Deshalb geben wir Menschen, die seit mindestens 5 Jahren geduldet in Deutschland leben, für ein Jahr das Chancen-Aufenthaltsrecht.

Diese Zeit können sie nutzen, um die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Dazu gehört vor allem, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, dass sie Deutsch sprechen und dass sie ihre Identität eindeutig nachweisen können.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten diese Menschen ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland. Wir geben ihnen damit die Chance und auch die Zuversicht, dauerhaft dazu zu gehören.

Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist das Ende der Kettenduldungen. Und damit auch das Ende der Bürokratie und der Unsicherheit, die damit verbunden war. Für die betroffenen Menschen war das eine große Belastung. Auch für die Behörden waren Kettenduldungen schwierig und übrigens auch für viele mittelständische Unternehmen, die gut integrierten Menschen gerne eine Perspektive geben wollten. Es ist wirklich allerhöchste Zeit, das zu ändern!

Meine Damen und Herren,

 ergänzend zum Chancen-Aufenthaltsrecht bringen wir heute weitere Veränderungen auf den Weg:

  • Wir ermöglichen gut integrierten jungen Menschen unter 27 Jahren schon nach drei Jahren ein Bleiberecht. 
  • Wir erleichtern es den Fachkräften, die wir so dringend brauchen, ihre Familien mit nach Deutschland zu bringen. Familienangehörige müssen künftig nicht mehr nachweisen, dass sie Deutsch sprechen.
  • Und, das ist mir sehr wichtig: Wir sorgen für Integration von Anfang an. Asylbewerber können künftig schon während des laufenden Asylverfahrens Sprach- und Integrationskurse machen – unabhängig von ihrer Bleibeperspektive.

Unsere Grundhaltung ist klar: Wer gut integriert ist, soll in Deutschland gute Chancen haben. Umgekehrt gilt aber auch: Wer sich nicht an die Regeln hält, bekommt diese Chancen nicht.

Das Chancen-Aufenthaltsrecht gilt nicht für Straftäter. Und es gilt nicht für Personen, die falsche Angaben über ihre Identität machen. Im Gegenteil: Straftätern kann künftig leichter das Aufenthaltsrecht entzogen werden. Wir erleichtern auch die Anordnung von Abschiebungshaft, damit sie vor ihrer Abschiebung nicht untertauchen können.

Meine Damen und Herren,

die Grundlage für ein modernes Einwanderungsland ist Klarheit: Klare Chancen und genauso klare Regeln. Auf dem Weg dahin machen wir mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht einen großen Schritt nach vorne. Danke allen, die daran mitarbeiten!