Festrede des Parlamentarischen Staatssekretärs Prof. Dr. Günter Krings

Typ: Rede , Datum: 07.11.2018

Festakt zum 30-jährigen Bestehen des Amtes des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten

  • Ort

    Berlin

  • Rednerin oder Redner

    Dr. Günter Krings, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat

Exzellenzen,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
sehr geehrter Herr Beauftragter Professor Fabritius, sehr geehrte ehemalige Beauftragte (Herren Welt, Kemper, Dr. Bergner, Koschyk),
sehr geehrter Herr Waffenschmidt junior (wenn ich das so sagen darf), ich freue mich, dass Sie heute gleichsam stellvertretend für Ihren Vater hier sind,
sehr geehrte Damen und Herren Vorsitzende und Vertreter der Landsmannschaften, der Aussiedler- und Minderheitenverbände und -organisationen, besonders begrüße ich hier die später zu uns sprechenden Herren Schramm, Gaida und Thießen,
sehr geehrter Herr Beauftragter Dr. Klein,
meine Damen und Herren,
30 Jahre Einsatz für Vertriebene, Spätaussiedler und deutsche Minderheiten im Ausland.

30 Jahre voller Herausforderungen, Schwierigkeiten und Erwartungen, die mit dem Amt eines Beauftragten der Bundesregierung verbunden sind.
Als Parlamentarischer Staatssekretär von Minister Seehofer, der heute in Helsinki sein muss, Sie aber alle herzlich grüßen lässt, lade ich Sie ein, mit mir gemeinsam auf 30 Jahre und sieben Persönlich-keiten zurückzuschauen, die dieses Amt geprägt und durch ihren Einsatz und ihr Herzblut zu etwas Besonderem gemacht haben:
Horst Waffenschmidt, Jochen Welt und Hans-Peter Kemper, Dr. Christoph Bergner, Hartmut Koschyk, und ganz aktuell Prof. Dr. Bernd Fabritius. Sie alle haben dem Amt ihren ganz persönlichen Stempel aufgedrückt.
Und ich freue mich wirklich sehr, dass alle noch lebenden Inhaber dieses Amtes, heute den Weg zu dieser Feierstunde gefunden haben!

Ich selbst hatte die Ehre, mich vom 1. November 2017 bis zum 10. April 2018 in diese Reihe einzufügen, und ich versichere Ihnen: Das habe ich sehr gern getan!
Ja, ich empfinde einen gewissen Stolz, dass ich jedenfalls in einer sehr bescheidenen Rolle den Staffelstab dieses Amtes ein Stück des Weges weitertragen durfte.
Und auch wenn meine Bestellung ursprünglich nur für wenige Wochen gedacht war, so konnte ich den überaus schwierigen Koalitionsverhandlungen im letzten Jahr doch etwas sehr Positives abgewinnen - nämlich die unverhoffte Verlängerung meiner Amtszeit auf zumindest einige Monate!

Meine verehrten Damen und Herren, liebe Vertreter der Landsmannschaften und Vertriebenenverbände, liebe Vertreter der deutschen Minderheiten im Ausland, die Bilder aus Friedland führen uns mahnend vor Augen, wieviel Mitgefühl diejenigen verdienen, die durch Krieg ihre Heimat verloren haben.
Mit der Vertreibungswelle am Ende des Zweiten Weltkriegs strömten Menschen nach Westen, hinter denen sich die Türen verschlossen hatten. Nicht Friedland war ihre Heimat, nicht Niedersachsen, sondern Schlesien, Pommern oder Ostpreußen.
Erst als die Zeit der Rückkehr aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft einsetzte, als sich danach immer mehr DDR-Flüchtlinge, Aussiedler und Spätaussiedler auf den Weg machten, erst da wurde Friedland ein Tor zur Freiheit.

Es eröffnete vielen erstmals den Weg in ein demokratisches Deutschland.
Ein Besuch bei den Menschen vor Ort gehört seit jeher zum selbstverständlichen „Pflichtprogramm“ des Beauftragten der Bunderegierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten.
Aber Pflichtprogramm ist mit Sicherheit das falsche Wort.
Denn: Ich denke, ich kann das auch im Namen des amtierenden Beauftragten und der Vorgänger im Amt des Beauftragten sagen: Dieser „Pflicht“ sind wir alle gerne nachgekommen.
„Das Tor bleibt offen“ ist wie keine andere Aussage mit Dr. Horst Waffenschmidt verbunden, der 1988 der erste Aussiedlerbeauftragte der Bundesrepublik wurde.

Ich möchte an dieser Stelle hinzufügen:
Diese richtungsweisende Aussage gilt auch heute unverändert: Für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler steht das Tor in ihre Heimat Deutschland weiterhin offen.
Sie werden mir sicher zustimmen, wenn ich sage: Die Berufung von Horst Waffenschmidt war ein Glücksfall für das Amt, hat er doch von Beginn an Maßstäbe gesetzt und dem Amt damit großes Ansehen verschafft. Er hat sich im besonderen Maße um die Anerkennung und Integration der Aussiedler und Spätaussiedler verdient gemacht.
Wäre Horst Waffenschmidt heute bei diesem Festakt dabei, hätte er sicher mit Stolz auf das Erreichte der vergangenen 30 Jahre zurück-geblickt, aber auch mit Mitgefühl - das war ihm als bekennender Christ besonders wichtig - auf die leidvolle Geschichte der Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,
schon die Mütter und Väter des Grundgesetzes wussten um die Last, die unsere Landsleute zu tragen hatten. Sie stellten Flüchtlinge und Vertriebene allen anderen Deutschen gleich – auch soweit sie nicht oder noch nicht auf dem Gebiet der Bundesrepublik lebten.
Bis heute ergibt sich die Anerkennung von Spätaussiedlern als Statusdeutsche aus Artikel 116 Grundgesetz.
Das Bundesvertriebenengesetz folgte 1953 als Solidaritätserklärung und förderte auch eine soziale und wirtschaftliche Gleichstellung.
Der besondere Status von Spätaussiedlern ist aber mehr als Geschichte. Er wirkt bis heute nach.
Beispielhaft nennen möchte ich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das jüngst ein Referat speziell für die Integration von Spätaussiedlern eingerichtet hat.

Eine vernünftige (manche sagen sogar überfällige) Entscheidung und ein wichtiges Signal, denn die Gruppe der Spätaussiedler unterscheidet sich in ihrem Integrationsbedarf von anderen Zuwanderergruppen.
Ich freue mich, dass dies nun auch nach außen hin sichtbar ist.
Wie Sie alle wissen, hatten die Entwicklungen im ehemaligen „Ostblock“ seit Ende der 1980er Jahre einen gewaltigen Anstieg der Aussiedlerzahlen zur Folge. Allein von 1988 bis 1997 fanden 2,4 Millionen Menschen Aufnahme in Deutschland. Die Bundesregierung hat auf diese Entwicklung schon frühzeitig reagiert – nicht nur, aber eben gerade auch durch die Einrichtung des Amtes eines Aussiedlerbeauftragten.

Liebe Gäste,
die Einsetzung eines Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen war ein aussiedlerpolitischer Gründungsakt, der bis heute nachwirkt.
Er war einerseits eingebettet in die Politik der Kriegsfolgenbewältigung der Bundesregierung. Gleichzeitig markierte er aber auch den Beginn besonderer politischer Anstrengungen zur Unterstützung der Deutschen in den mittel-, ost- und südosteuropäischen Staaten sowie in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion.
Die von Horst Waffenschmidt mit Leidenschaft und hohem Verantwortungsbewusstsein betriebene Politik zielte auf die Förderung der deutschen Minderheiten in ihren Siedlungsgebieten. Hierbei ging es nicht zuletzt um die Verbesserung der Lebensverhältnisse für diejenigen, die bleiben wollten, etwa durch Infrastrukturmaßnahmen.

Hierzu hat nach meiner festen Überzeugung auch der jeweilige Beauftragte in der Folgezeit wesentlich beigetragen.
Als Mittler und Ansprechpartner gab und gibt er den deutschen Minderheiten eine gewichtige Stimme.
Dies äußert sich in besonderer Weise in der Aushandlung bilateraler Verträge und Abkommen mit Deutschland, die in der Regel minderheitenfreundliche Klauseln enthalten.
Auch hier war das Wirken von Horst Waffenschmidt wegweisend, wie das 1992 abgeschlossene und noch heute gültige Deutsch-Russische Protokoll zu den Angelegenheiten der Russlanddeutschen beispielhaft zeigt.
Die Anliegen der deutschen Minderheiten sind nicht nur in der Politik der Bundesregierung, sondern auch in den jeweiligen Herkunftsstaaten fest verankert.

Wie wir alle wissen, war die Förderung der kulturellen Identität von nationalen Minderheiten auch ein Leitgedanke der europäischen Integration.
Erst der Fall des Eisernen Vorhangs ermöglichte es den verschiedenen europäischen Volkgruppen, ihr Recht auf eine eigene Sprache und Identität einzufordern.
Am 1. Januar 1998 trat für Deutschland das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten in Kraft, gut ein Jahr später die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen.
Dieser Entwicklung folgend, erfuhr auch das Amt des Beauftragten im Jahr 2002 - und zwar unter der Amtsführung von Jochen Welt - eine entscheidende Erweiterung.

Der Beauftragte war fortan auch Fürsprecher der vier Bevölkerungsgruppen, die in Deutschland nach dem Rahmenübereinkommen als nationale Minderheiten gelten – der dänischen Minderheit, der friesischen Volksgruppe, der deutschen Sinti und Roma sowie des sorbischen Volkes –,
und zugleich Sachwalter für den Erhalt ihrer kulturellen Identität.
Und gerade diese zusätzliche Aufgabe hat dann nach Jochen Welt zunächst auch Hans-Peter Kemper mit großem Engagement fortgeführt.
Die Minderheitensprachen genießen den Schutz der Europäischen Sprachencharta.
Das Gleiche gilt für die niederdeutsche Sprache. Dem „Plattdeutschen“ korrespondiert zwar keine eigene Bevölkerungsgruppe, es ist aber keineswegs nur ein Dialekt, sondern eine eigenständige Sprache und genießt als sogenannte Regionalsprache besonderen Schutz.

Sie wird auch heute noch - was die wenigsten Mitbürger wissen - in acht von sechzehn Bundesländern gesprochen und erfreut sich zunehmender Beliebtheit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
wenn wir uns noch etwas weiter nach Norden begeben, treffen wir auf die deutsche Minderheit in Dänemark. Auch für sie ist der Beauftragte der Bundesregierung Fürsprecher und Mittelsmann.
Die Minderheitenpolitik im deutschen-dänischen Grenzland nach dem Zweiten Weltkrieg, die auf den Bonn-Kopenhagener Erklärungen aus dem Jahr 1955 basiert, ist eine Erfolgsgeschichte mit europaweitem Vorbildcharakter.
Am Herzen lagen und liegen dem Beauftragten selbstverständlich stets alle Minderheiten in Deutschland und deutsche Minderheiten im Ausland.

Aus größerer Nähe konnte ich mich als Innenpolitiker und Staatssekretär davon im letzten Jahrzehnt überzeugen als
- Christoph Bergner
- Hartmut Koschyk
dieses Amt innehatten.
Bei Christoph Bergner bleibt nicht nur mir sicher die gesetzlichen Erleichterungen bei der Familienzusammenführung aus dem Jahr 2013 und sein Einsatz für die Belange der in den Aussiedlungsgebieten verbliebenen deutschen Volkszugehörigen gerade auch im Kontext von Regierungskommissionen in Erinnerung.
Und in die Amtszeit von Hartmut Koschyk fallen beispielsweise die finanzielle Anerkennungs-leistung für das Schicksal der ehemaligen deutschen zivilen Zwangsarbeiter sowie sein erfolgreicher Einsatz für die Einrichtung eines Beratenden Ausschusses für die deutschen Sinti und Roma beim BMI.

Liebe Gäste,
wenn ich mich noch einmal unseren nationalen Minderheiten, die seit Jahrhunderten in Deutschland leben, zuwenden darf, so möchte ich betonen:
Sie gehören zu uns. Ihre spezifische kulturelle und sprachliche Identität trägt zur Vielfalt in der Bundesrepublik bei.
Mit ihrer eigenen Sprache und Kultur bereichern sie nicht nur ihre angestammten Heimatregionen, sondern das ganze Land.
Die Bundesregierung ist sich daher bewusst, wie wichtig die Minderheitenförderung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist. Eine gezielte, eine durchdachte Förderung schafft die Voraussetzung, damit sich die nationalen Minderheiten in Deutschland zu Hause fühlen können. Auch dafür, dass das nachhaltig so bleibt, ist das Amt des Beauftragten ein Garant.

Meine Damen und Herren,
wenn wir von Identität sprechen, dürfen wir Eines nicht vergessen: Sie wächst nicht aus sich selbst heraus.
Sie braucht ein Fundament, auf dem sie entstehen und gedeihen kann. Identität braucht Heimat.
Sie alle wissen aus eigenem Erleben, was Heimat ist und was sie für die Menschen bedeutet – und Manche von Ihnen mussten erfahren, wie schnell sie verloren gehen kann und wie viel Fleiß und Arbeit es kostet, sie neu zu errichten.
In einer auseinanderdriftenden Gesellschaft müssen wir deutlich machen, was im Kernbereich des Zusammenlebens für uns alle verbindlich ist. Dies gilt nicht nur für die Vertriebenen und Spätaussiedler, nicht nur für die nationalen Minderheiten in Deutschland und die in den Aussiedlungsgebieten Verbliebenen, sondern dies gilt für uns alle.

Mit der Errichtung der Heimatabteilung im Bundesministerium des Innern haben wir dazu entscheidende Weichen gestellt.
Wie Sie sich vorstellen können, war auch das kein einfacher Weg: Was durfte sich der Bundesinnenminister bei seinem Amtsantritt im März dieses Jahres alles anhören!
Von Deutschtümelei war die Rede, von staatlich verordneter Geborgenheit oder - besonders bizarr und geradezu ehrabschneidend - gar von einer Nähe zur „Blut und Boden“-Devise aus dem dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte.
Dabei wird oft vergessen, worum es eigentlich geht:
Um ein gutes gesellschaftliches Klima, um gleichwertige Lebensverhältnisse und einen starken gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, Polarisierung und Spaltung zu überwinden.

Ich denke, mit der neuen Abteilung Heimat sind wir auf einem guten Weg.
Eines ist ganz klar: Ein Amt ist niemals Selbstzweck. Weder meines noch das eines Beauftragten der Bundesregierung oder sonst jemandes, der Verantwortung trägt.
Es ist im demokratischen Verfassungsstaat nur Mittel zum Zweck und muss sich jederzeit an seinem Nutzen für die Menschen messen lassen, denen es dienen soll.
Liebe Gäste,
der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten ist die Klammer, die die unterschiedlichen Interessenslagen zusammenhält. Aussiedler und Spätaussiedler, Geflohene und Vertriebene, deutsche Minderheiten im Süden und Osten unseres Kontinents und die nationalen Minderheiten in den Regionen unseres Landes:

Sie alle haben ihre eigene kulturelle Identität und ihre eigene Vorstellung von dem, was Heimat ist. Und diese Vorstellungen bringen sie in unser Gemeinwesen konstruktiv ein.
Das haben Sie, liebe Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, immer beherzigt und dem Amt und den Menschen durch Ihren unermüdlichen Einsatz einen großen Dienst erwiesen.
Dafür danke ich Ihnen herzlich.
Ich bin mir sicher, dass das Amt des Beauftragten auch künftig seine besondere Bedeutung sowohl für die Arbeit der Bundesregierung als auch für die Belange der Betroffenen behalten wird.

Der gegenwärtige Amtsinhaber, Bernd Fabritius hat jedenfalls in dem guten halben Jahr seiner Amtsführung bereits bewiesen, dass er sich diesen Prinzipien und Zielen des Amtes in ganz hervorragender Weise verpflichtet fühlt und er der Richtige ist, um den eingangs genannten Staffelstab weiter in die Zukunft zu tragen!
In diesem Sinne wünsche ich dem Amt des Beauftragten und seinen Inhabern für die kommenden Jahrzehnte weiterhin eine große Wirkmächtigkeit und jeden Erfolg!