Deutschland und Kolumbien stärken gemeinsame Migrationspartnerschaft
Pressemitteilung 24.04.2025
Arbeitsmigration soll weiter ausgebaut, irreguläre Migration noch mehr eingedämmt werden / Zahl der Asylerstanträge von Kolumbianern bereits um 42 Prozent gesunken
Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Kolumbiens Außenministerin, I.E. Laura Camilla Sarabia Torres, unterzeichneten eine gemeinsame Absichtserklärung. Damit soll die Zusammenarbeit im Bereich der Migration zwischen Deutschland und Kolumbien noch mehr gestärkt werden.
Damit erklären Deutschland und Kolumbien ihre gegenseitige Absicht, in Zukunft noch enger zusammenzuarbeiten, um die Migration zu Ausbildungs-, Studien- und Erwerbszwecken weiter zu fördern. Daneben wollen beide Länder ihre Kräfte bündeln, um irreguläre Migration einzudämmen. Darüber hinaus beabsichtigen beide Länder, die gegenseitigen Austauschformate in den Bereichen Bildung und Wissenschaft weiter zu fördern und zu stärken.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Kolumbien ist ein wichtiger Partner für uns - nicht nur in der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Drogenhandels, sondern auch, um gegen irreguläre Migration vorzugehen. Nur 0,3 Prozent der Asylanträge von kolumbianischen Staatsangehörigen werden anerkannt.
Gleichzeitig hat Kolumbien ein großes Potenzial an jungen Arbeitskräften, die gerne in Deutschland arbeiten möchten. Hier liegt eine exzellente Chance, gerade für Mangelberufe in Deutschland, leistungsbereite und qualifizierte neue Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewinnen. Somit setzen wir auch mit Kolumbien unsere klare Migrationspolitik der letzten Jahre durch: Wir ermöglichen jungen Kolumbianerinnen und Kolumbianern eine gute Ausbildung in Deutschland. Und wir unterstützen, dass gut ausbildete Fachkräfte nach Deutschland kommen und hier arbeiten. Daneben dämmen wir die irreguläre Migration weiter entschlossen ein.“
I.E. Laura Camilla Sarabia Torres, Außenministerin der Republik Kolumbien: „Ich begrüße die Unterzeichnung dieser gemeinsamen Erklärung, die ein Zeichen dafür setzt, wie wir in den Bereichen Bildung, Technologie, Migration, Arbeit und bei der Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen beider Länder zusammenarbeiten. Kolumbien ist bestrebt, eine erfolgreiche Migrationspartnerschaft zu festigen und die Zusammenarbeit im Bereich der menschlichen Mobilität auszuweiten. Wir sind daher sehr dankbar dafür, dass Deutschland nicht nur ein Verbündeter, sondern auch ein Freund und strategischer Partner Kolumbiens ist.“
Dr. Joachim Stamp, Sonderbevollmächtigter für Migrationsabkommen: „Die Migrationspartnerschaft zwischen Deutschland und Kolumbien hat sehr erfolgreich begonnen. Wir haben durch unsere Kooperation in kürzester Zeit erste positive Ergebnisse erzielt. Das zeigt einmal mehr: Eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit ist eine wichtige Voraussetzung für Fortschritte in der Migrationspolitik. Klar ist aber auch, dass diese positive Entwicklung konsequent weiter vorangetrieben werden muss. Wir reduzieren aussichtslose Asylanträge und laden stattdessen dazu ein, sich für legale Migration in unseren Arbeitsmarkt zu qualifizieren oder eine Ausbildung oder ein Studium in Deutschland zu absolvieren. Daran arbeiten wir gemeinsam mit unseren kolumbianischen Partnern.“
In den letzten Jahren hat die Anzahl aussichtsloser Asylanträge von kolumbianischen Staatsangehörigen in Deutschland stark zugenommen. Bundesweit befindet sich Kolumbien aktuell auf Platz acht der Herkunftsländer. Gleichzeitig liegt die Anerkennungsquote kolumbianischer Staatsbürger nur bei rund 0,3 Prozent. Vor diesem Hintergrund haben Deutschland und Kolumbien im Februar 2024 eine Kooperation im Bereich der Migrationssteuerung vereinbart. In den ersten drei Monaten des Jahres 2025 ist die Zahl der Asylanträge kolumbianischer Staatsangehöriger bereits um 42 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurückgegangen.
Darüber hinaus sollen im Rahmen der Migrationspartnerschaft zwischen Deutschland und Kolumbien die Fachkräftegewinnung ausgebaut und Möglichkeiten der gezielten Einwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt besser vermittelt werden. Ein wichtiges Thema der Zusammenarbeit ist deshalb, Informationen über legale Migrationswege bereitzustellen.
Die Absichtserklärung stellt einen bedeutenden Fortschritt bei der Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Kolumbien und Deutschland im Bereich Migration dar. Sie beruht auf der gemeinsamen Arbeit der kolumbianischen Botschafterin in Deutschland mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser und dem Sonderbevollmächtigten der Bundesregierung für Migrationsabkommen Dr. Joachim Stamp. In diesem Rahmen war Bundesinnenministerin Nancy Faeser im März 2024 zu einem Arbeitsbesuch in Bogotá, während der Sonderbeauftragte Dr. Joachim Stamp im Februar 2024 und im Dezember 2024 Kolumbien besuchte.
Seit Dezember 2024 koordiniert eine gemeinsame Steuerungsgruppe die Migrationspartnerschaft zwischen Kolumbien und Deutschland. Ihr gehören Expertinnen und Experten der Ministerien für Inneres, der Außenministerien, der Arbeitsministerien, der Bildungsministerien sowie Vertreterinnen und Vertreter der nationalen und regionalen Arbeits- und Migrationsbehörden beider Länder an.
Um die Verhandlungen über ein Migrationsabkommens fortzusetzen, wird Herr Dr. Stamp am 23. April 2025 mit einer Expertendelegation aus Deutschland und der kolumbianischen Botschafterin Yadir Salazar-Mejía erneut nach Kolumbien reisen. Dabei soll mit Vertreterinnen und Vertretern der kolumbianischen Regierung sowie den lokalen Behörden in Bogotá und anderen Regionen des Landes eine Arbeitsagenda erarbeitet werden.
Die Bundesregierung hat bereits Migrationsabkommen mit Indien, Georgien, Kenia und Usbekistan abgeschlossen. Mit Marokko besteht seit Januar 2024 eine umfassende Migrationspartnerschaft. Erste Erfolge bei der Reduktion irregulärer Migration und der Verbesserung der Rückübernahmekooperation wurden dabei ebenso erreicht wie Fortschritte im Bereich der Erwerbsmigration. Daneben ist die Bundesregierung mit weiteren Ländern in Gesprächen und Verhandlungen.
Migrationspartnerschaften gestalten sich mit jedem Land unterschiedlich. Sie können auf völkerrechtlichen Verträgen basieren, in anderen Fällen sind gemeinsame Erklärungen (Memorandum of Understanding) oder die Etablierung bilateraler Arbeitsstrukturen für eine praxistaugliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit sinnvoller.