Bund hat seine 115 wichtigsten Verwaltungsleistungen bis Ende 2024 erfolgreich digitalisiert

Typ: Pressemitteilung , Datum: 30.12.2024

Ziel des Onlinezugangsgesetzes vollständig erreicht: Kindergeld, Bildungskredite und viele weitere Leistungen können auf www.bund.de beantragt werden

Der Bund stellt zum Ende des Jahres 2024 alle 115 priorisierten OZG-Leistungen online zur Verfügung. Das sind die wichtigsten Verwaltungsleistungen des Bundes. Das Ziel aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) ist damit vollständig erreicht. Unter anderem die folgenden Leistungen können auf www.bund.de heute digital beantragt werden: Kindergeld, Mutterschutzmeldung, Ladepunktanzeige für E-PKWs, Auskunft über Berufsqualifikationen für ausländische Fachkräfte oder Bildungskredite.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Ich freue mich sehr, dass jetzt alle 115 wichtigen Verwaltungsleistungen des Bundes vollständig digitalisiert und online verfügbar sind. Das macht das Leben für viele Bürgerinnen und Bürger leichter und ist unmittelbar im Alltag spürbar: In vielen Fällen ist es jetzt nicht mehr nötig, zum Amt zu gehen. Die Zettelwirtschaft hat in vielen Bereichen ein Ende. Durch unser geändertes Onlinezugangsgesetz, das im Juli in Kraft getreten ist, gilt: Digitale Anträge ersetzen die Papierform. Unterschriften per Hand und auf Papier sind nicht mehr nötig. Viele Nachweise müssen nur noch einmal vorgelegt werden. Für Unternehmen wird es in Zukunft vollständig digitale Verfahren geben, die viel Bürokratie ersparen. Wir stärken damit die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland, für die ein digitaler Staat entscheidend ist.

Darüber hinaus sind mehr als 100 der am meisten genutzten föderalen Verwaltungsleistungen heute in einzelnen Ländern und Kommunen digital verfügbar. An der flächendeckenden Verfügbarkeit in ganz Deutschland wird noch gearbeitet. So ist z.B. die digitale Wohnsitzanmeldung nach einem Umzug in 15 der 20 größten deutschen Städte digital möglich. Insgesamt können über 35 Millionen Bürgerinnen und Bürger in den angeschlossenen Kommunen diesen Service nutzen.

Durch die digitale Beantragung ersparen sich Bürgerinnen und Bürger nicht nur den Gang zum Amt nach einem Umzug, auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgeramt werden entlastet. Auch Meldungen an die Familienkasse können eingereicht werden. Beim öffentlichen Einkauf konnte eine stärkere Integration der Verfahrensschritte in die digitalen Geschäftsprozesse bei den Unternehmen und Vergabestellen erreicht werden. Das kommt vor allem Unternehmen zugute, wenn sie sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen.

Das 2017 beschlossene Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Das übergeordnete Ziel ist es, eine sichere, schnelle und nutzerfreundliche Interaktion zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und der Verwaltung zu ermöglichen. Rund 11.000 Kommunen, 16 Bundesländer und der Bund arbeiten gemeinsam daran.

Das im Juli 2024 in Kraft getretene OZG-Änderungsgesetz sieht eine Ende-zu-Ende-Digitalisierung aller Verwaltungsleistungen des Bundes vor. Die Verwaltungsleistungen sollen nicht nur digital beantragt werden, sondern auch digital in den Behörden bearbeitet werden können, ohne dass Anträge ausgedruckt werden müssen. Das OZG-Änderungsgesetz umfasst insbesondere folgende Punkte:

  • BundID wird zur DeutschlandID: Die BundID wird weiterentwickelt zur DeutschlandID und fungiert als zentrales Konto für Bürgerinnen und Bürger zur Identifizierung und Antragstellung.
  • Das Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) wird durch klare Datenschutzregelungen für EfA-Onlinedienste gestärkt. Bei länderübergreifenden Onlinediensten liegt die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nunmehr ausdrücklich bei der den jeweiligen Onlinedienst betreibenden Behörde. So sind oft hunderte, meist aufwändige Vereinbarungen mit den nachnutzenden Behörden nicht länger erforderlich.
  • Digital only für Unternehmen und deutliche Entlastungen im Arbeitsalltag: Durch die Reduzierung von analogen Verfahren und den verstärkten Einsatz von Digitalisierung und Automatisierung werden die umsetzenden Behörden allgemein entlastet. Gefördert wird dies durch Maßnahmen wie die Abschaffung der Schriftform, die Verankerung des Once-Only-Prinzips für automatisierte Nachweisabrufe, Vorgaben zur Ende-zu-Ende-Digitalisierung und ein ausschließlich digitales Angebot von Unternehmensleistungen.
  • Steigerung der Effizienz durch Standards: Die Kompatibilität verschiedener Systeme wird durch einen verstärkten Fokus auf Standardisierung sichergestellt. Das schafft Effizienz und baut Hürden bei der behördenübergreifenden Zusammenarbeit ab. Zudem gelten einheitliche Regelungen für Barrierefreiheit und Nutzungsfreundlichkeit.

Der aktuelle Status zur Umsetzung wichtiger Vorhaben zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland ist hier abrufbar:

https://dashboard.digitale-verwaltung.de

Der Platz vor dem Dienstgebäude am Moabiter Werder

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