Bundesregierung beschließt Regelungen zur weiteren Digitalisierung der Migrationsverwaltung

Typ: Pressemitteilung , Datum: 18.12.2024

Wichtiger Baustein zum Bürokratieabbau / Verwaltungsprozesse werden beschleunigt

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung in der Migrationsverwaltung beschlossen, der vom Bundesinnenministerium vorgelegt wurde. Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, mit einem verbesserten Datenaustausch die Behörden zu entlasten und die Verwaltungsprozesse zu beschleunigen. Das Gesetz soll aus der Mitte des Deutschen Bundestags eingebracht werden.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir haben heute einen weiteren Gesetzentwurf zur effektiven Steuerung und Ordnung der Migration auf den Weg gebracht. Dafür brauchen wir zügige und digitale Verfahren. Deshalb verbessern wir den Datenaustausch zwischen den Behörden, etwa bei der Identitätsfeststellung von Asylbewerberinnen und -bewerbern. Unser Gesetzentwurf dient nicht nur der Steigerung der Effektivität der Migrationsverwaltung, sondern verringert auch die Bürokratie.“

Biometrische Daten, die bei der Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels erfasst wurden, sollen künftig bis zu zehn Jahre gespeichert bleiben. Bei einer Verlängerung des Aufenthaltstitels können diese Daten genutzt werden, so dass ein neuer Termin bei der Ausländerbehörde entfällt. Mit dem Gesetz wird zudem die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, im Ausländerzentralregister neben den ausländischen Ausweisdokumenten auch sonstige amtliche und nichtamtliche Dokumente zu speichern, die zur Identifikation der Person geeignet sind. Dies wird die Behörden entlasten, die Zugriff auf die Daten im Ausländerzentralregister haben.

Um allen im Visumverfahren beteiligten Behörden den Zugriff auf die für eine Visaerteilung maßgeblichen Dokumente zu erleichtern, werden diese darüber hinaus künftig zentral in der Visadatei des Ausländerzentralregisters abgelegt. Diese Maßnahme soll vor allem Ausländerbehörden bei der Ausstellung von Aufenthaltstiteln entlasten.

Darüber hinaus wird die Informationsübermittlung zwischen Stellen, die für Straf- oder Bußgeldverfahren zuständig sind, und den Ausländerbehörden verbessert. Relevante Informationen zu Straf- oder Bußgeldverfahren werden künftig ausschließlich digital übermittelt. Schließlich ist auch die Erfassung von Umstand sowie Dauer einer Einschränkung oder eines Ausschlusses von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Ausländerzentralregister vorgesehen. Dies wird den Datenaustausch zwischen Leistungs- und Ausländerbehörde verbessern.

Der Platz vor dem Dienstgebäude am Moabiter Werder

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