Erinnerungsort und Dokumentationszentrum für die Opfer des Terrors des „NSU“ entsteht in Berlin

Typ: Pressemitteilung , Datum: 27.11.2024

Bundeskabinett beschließt Vorschlag für Stiftungsgesetz

Der durch das Bundesinnenministerium erstellte Entwurf für das Gesetz zur Errichtung der Stiftung Gedenken und Dokumentation NSU-Komplex wurde heute im Bundeskabinett beschlossen. Er wird nun als Formulierungshilfe den Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag zur weiteren parlamentarischen Beratung zugeleitet. An der Erstellung waren neben den Ressorts auch die Länder und Verbände sowie insbesondere die Angehörigen der Opfer und die Überlebenden des Terrors des „NSU“ beteiligt.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: Die rechtsterroristischen Morde des ,NSU‘ und das Versagen des Staates bei der Aufklärung bleiben eine Schande für unser Land. Diese Verbrechen zeigen die mörderische Gefahr durch Rechtsterrorismus, die bis zur Selbstenttarnung des ‚NSU‘ viel zu lange verdrängt und verharmlost wurde. Dass die Familien der Opfer verdächtigt wurden, statt die Täter aufzuspüren, bleibt zutiefst beschämend.

Es ist wichtig, an die Opfer in Berlin, mitten in unserer Hauptstadt, zu erinnern – auch als Mahnung, dem Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus mit aller Kraft entgegenzutreten. Wir wollen damit endlich einen Erinnerungsort für die Angehörigen der Ermordeten und die Überlebenden schaffen. Wir wollen informieren, aufklären und Begegnungen ermöglichen. Das Stiftungsgesetz schafft dafür die notwendige Grundlage. Ich appelliere an alle demokratischen Parteien, das Vorhaben im parlamentarischen Verfahren zügig zu beraten und zu beschließen.“

Zwischen 1998 und 2011 ermordete die rechtsterroristische Vereinigung „NSU“ zehn Menschen und verletzte und traumatisierte zahlreiche weitere Menschen bei mindestens drei Sprengstoffanschlägen und 15 Raubüberfällen. Es gab einen aufwändigen Strafprozess und zahlreiche parlamentarische Untersuchungsausschüsse, um die Taten und ihre Hintergründe aufzuklären. Dennoch sind noch wichtige Fragen der Angehörigen und Überlebenden offen. Die Taten und die gesellschaftlichen Bedingungen, die sie ermöglicht haben, sind noch nicht vollständig aufgearbeitet.

Die Erinnerung an die Verbrechen des „NSU“ und an seine Opfer und die Aufarbeitung des „NSU“-Komplexes sind deshalb ein wichtiges und breit getragenes Vorhaben der Bundesregierung. Mithilfe des Gesetzes soll ein Dokumentationszentrum und Erinnerungsort für die Opfer des „NSU“ auf Bundesebene als Stiftung öffentlichen Rechts errichtet werden. Der Sitz der Stiftung soll in Berlin sein, zugleich können weitere Orte und Initiativen im gesamten Bundesgebiet unter dem Dach der Stiftung durch Förderungen eingebunden werden. Die Angehörigen der Opfer und die Überlebenden des „NSU“-Terrors werden über die Mitgliedschaft im Stiftungsbeirat und Stiftungsrat dauerhaft in die Stiftungsarbeit einbezogen.

Die Stiftung Gedenken und Dokumentation NSU-Komplex soll ein Ort der historisch-politischen Bildung werden. Der „NSU“-Komplex soll als Teil der Geschichte des Rechtsterrorismus nach 1945 dargestellt und damit eine Lücke in der bisherigen Gedenkstättenlandschaft geschlossen werden. Dabei sollen auch die Fehler und Versäumnisse des Staates, seiner Sicherheitsbehörden und der gesellschaftlichen Kontrollmechanismen thematisiert werden. Das Dokumentationszentrum soll außerdem ein Ort des würdigen Gedenkens werden, der an die Mordopfer des „NSU“ erinnert und sich den Überlebenden, Angehörigen und Betroffenen zuwendet.

Das Vorhaben baut auf Vorarbeiten wie der im Auftrag des BMI durch die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) erstellten Machbarkeitsstudie auf. Inhaltlich arbeitet die BpB aktuell an zwei Bestandteilen, die der Stiftung nach ihrer Errichtung übergeben werden sollen: Ein erstes Konzept für eine Ausstellung zum „NSU“ und dessen gesellschaftlichen Bedingungen soll bis Ende des ersten Quartals 2025 ausgearbeitet sein. Darüber hinaus soll eine digitale Plattform bis zum Spätsommer 2025 fertiggestellt sein, auf der in unterschiedlichen Formaten (u.a. Wissensdossiers, Videos) über den „NSU“ und seine Opfer informiert wird. Diese soll zudem der Vernetzung der unterschiedlichen Akteure (insb. Zivilgesellschaft, Opferangehörige) dienen.

Der Platz vor dem Dienstgebäude am Moabiter Werder

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