Ein Jahr neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Zahlen ausländischer Fachkräfte, Studierender und Auszubildender steigen deutlich
Pressemitteilung 17.11.2024
Erleichterte Fachkräfteeinwanderung wirkt: 200.000 Visa zeigen steigendes Interesse im Ausland
Vor einem Jahr ist die erste Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsrechts in Kraft getreten. Zum 18. November 2023 wurden die Weichen dafür gestellt, dass Deutschland ein attraktiveres Ziel für Erwerbstätige aus dem Ausland wird: mit deutlich größerer Flexibilität für gut qualifizierte Fachkräfte und Erleichterungen für ausländische Akademikerinnen und Akademiker bei der "Blauen Karte EU“. In einem zweiten Schritt wurde erstmals Arbeitskräften die Einwanderung auf Basis ihrer Berufserfahrung ermöglicht. Die Einführung der Chancenkarte als neuartiger Möglichkeit, zur Jobsuche nach Deutschland zu kommen, hat im Juni dieses Jahres diese weitreichende Reform der Erwerbsmigration vollendet.
Diese Regelungen werden gut angenommen. Im ersten Jahr wurden nach vorläufigen Zahlen rund 200.000 Visa zu Erwerbszwecken erteilt. Im Vergleich zum Vorjahr (177.578) ist dies ein Anstieg um über 10 Prozent. Besonders erfreulich ist das große Interesse von Menschen, die in Deutschland studieren, eine Berufsausbildung machen oder ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen wollen. Die Visazahlen sind in diesem Bereich um über 20 Prozent bei Studenten aus Drittstaaten, um zwei Drittel bei Auszubildenden und um knapp 50 Prozent bei Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen gestiegen. Mit diesen Fachkräften von morgen wird langfristiges Beschäftigungspotenzial gesichert.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Wir sorgen dafür, dass wir die Arbeits- und Fachkräfte gewinnen, die unsere Wirtschaft seit Jahren dringend braucht. Das ist entscheidend für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Die Zahlen zeigen, dass die Veränderungen wirken. Fachkräfte können jetzt schneller nach Deutschland kommen und durchstarten. Talentierte junge Leute können leichter ihre Ausbildung und ihr Studium in Deutschland machen. Menschen mit Erfahrung und Potenzial können auch dank der Chancenkarte jetzt schneller und einfacher einen passenden Job finden und mit anpacken. Bürokratische Hürden haben wir aus dem Weg geräumt. Jetzt geht es weiter darum, für unser modernes Land zu werben und die Verfahren hier noch digitaler und schneller zu machen.“
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock: "Fehlende Kita-Plätze, lange Wartezeiten beim Arzt und über Wochen ausgebuchte Termine in der Autowerkstatt und beim Tischler - die Reihe ließe sich lange fortsetzen. In Deutschland fehlen jedes Jahr 400.000 kluge Köpfe und noch mehr Hände, die unser Land als modernes und attraktives Einwanderungsland stark machen. Das bremst unsere Wirtschaft aus, die darauf angewiesen ist, dass wir dringend benötigte Fachkräfte aus aller Welt anziehen. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben wir das modernste Einwanderungsrecht Europas geschaffen und gleichzeitig das Visumverfahren endlich vom Kopf auf die Füße gestellt, die Prozesse entstaubt, sicher und einladend gemacht. Dazu gehört, dass wir als Auswärtiges Amt die Antragsbearbeitung und Expertise für Fachkräfte in der größten deutschen Visastelle für Fachkräfte bündeln, unserem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg an der Havel. Und dass wir bei der Digitalisierung jeden Tag mit schnellen Schritten voranschreiten. Indem Anträge endlich online gestellt, lange Postlaufzeiten und Wartezeiten eingespart und Beteiligungsprozesse effizienter werden, stärken wir nicht nur Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Werben um die klügsten Köpfe, sondern sichern auch den Wirtschaftsstandort Deutschland.“
Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil: "Unsere Wirtschaft braucht qualifizierte Fachkräfte. Deshalb haben wir ein modernes Einwanderungsrecht geschaffen und bürokratische Hürden aus dem Weg geräumt. Wir haben für Auszubildende und Menschen mit Berufsausbildung neue Wege in unsere Betriebe geebnet, die händeringend fleißige Hände und kluge Köpfe suchen. Das Gesetz wirkt, die Visaerteilung und die Beratungsgespräche im Ausland sind auf Rekordniveau. Diesen Weg werden wir weitergehen, denn hochqualifizierte Fachkräfte bringen unser Land voran.“
Die Zahlen sind gerade angesichts der aktuellen konjunkturellen Herausforderungen ein starkes Signal. Die deutsche Wirtschaft braucht weiterhin gut qualifiziertes Personal, um die demografische Entwicklung am Arbeitsmarkt ausgleichen zu können. Die Zahl der offenen Stellen lag im zweiten Quartal 2024 bei rund 1,34 Millionen. Zusätzlich zum inländischen Potenzial, das durch mehr Aus- und Weiterbildung und eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren verstärkt genutzt werden kann, ist Deutschland weiterhin auf qualifizierte Zuwanderung aus dem Ausland angewiesen.
Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist in den vergangenen fünf Jahren insgesamt um 1,6 Mio. angestiegen (Dezember 2023 gegenüber Dezember 2018). Dabei ist der Anstieg zu 89 Prozent auf Ausländerinnen und Ausländer (+1,45 Mio.) zurückzuführen (dazu zählen EU-Bürgerinnen und Bürger sowie Drittstaatsangehörige). Davon geht über die Hälfte des Anstiegs auf Drittstaatsangehörige zurück (995.000 von 1,45 Mio.). Im Vergleich zum Dezember 2022 hätte es im Dezember 2023 ohne den Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (+290.000) sogar einen Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland gegeben (-80.000). Somit trägt die Fachkräfteeinwanderung aus dem Ausland ganz erheblich zur Linderung der Bedarfe der deutschen Wirtschaft und damit zur Wohlstandssicherung bei.
Damit Deutschland als Einwanderungsland attraktiv bleibt, sind aber nicht nur gute rechtliche Rahmenbedingungen nötig, sondern auch eine gelebte Willkommenskultur. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb hat die Beschleunigung der Verfahren für die Bundesregierung weiterhin höchste Priorität. Neben den wichtigen Verfahrensvereinfachungen gehört hierzu auch die konsequente Digitalisierung über das gesamte Einwanderungsverfahren hinweg, um die vom Gesetzgeber festgelegten Einwanderungsvoraussetzungen möglichst effizient prüfen zu können. Seit 2023 können die wichtigsten Visa für Erwerbsmigration digital beantragt werden, aktuell an mehr als der Hälfte aller Visastellen – Anfang 2025 soll diese Möglichkeit weltweit bestehen. Der konsequente Ausbau der zentralen Visabearbeitung im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten hat zudem zusätzliche Kapazitäten geschaffen, die den Großteil der Leistungssteigerung im Visumverfahren bewirkt haben. Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Prozesse ebenfalls auf digital umgestellt.