Bundesregierung entwickelt Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel
Pressemitteilung 17.10.2024
Maßnahmenkatalog zur Prävention und Bekämpfung aller Formen von sexueller Ausbeutung bis zur Arbeitsausbeutung
Menschenhandel ist ein abscheuliches Verbrechen. Um auf dieses Verbrechen aufmerksam zu machen gibt es den Europäischen Tag gegen Menschenhandel am morgigen 18. Oktober 2024. Aus diesem Anlass kündigt die Bundesregierung den ersten umfassenden Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel an. Dieser Maßnahmenkatalog wird derzeit erarbeitet und soll im Frühjahr 2025 verabschiedet werden.
Der Nationale Aktionsplan wird Wegweiser für die zukünftige Bekämpfung des Menschenhandels sein. Er umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, die von Prävention und Strafverfolgung bis hin zur Unterstützung von Betroffenen und der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene reichen. Ziel ist es, die strukturellen Rahmenbedingungen weiter zu verbessern, um Menschenhandel in Deutschland und grenzüberschreitend noch effektiver zu bekämpfen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Durch Menschenhandel werden Menschen zur Ware gemacht und ihr Leben brutal aufs Spiel gesetzt. Diese besonders menschenverachtende Form der Kriminalität – oftmals mit sexueller Ausbeutung – bedeutet für die Opfer unermessliches Leid. Deshalb stellen sich die deutschen Polizeibehörden Menschenhandel so konsequent entgegen. Wir wollen die Täter zur Verantwortung ziehen, ihre Netzwerke zerschlagen und die Opfer schützen. Die Bundespolizei bekämpft erfolgreich Schleuserbanden, die mit der Not von Menschen ihre skrupellosen Geschäfte treiben. Alle unsere Maßnahmen zur Prävention, Strafverfolgung und zum Opferschutz werden wir jetzt in einem neuen Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel bündeln.“
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, von Menschenhandel Betroffene noch besser zu schützen. Dafür schafft der Nationale Aktionsplan Menschenhandel die erforderlichen Möglichkeiten. Jugendliche und Kinder, die oft besonders verletzlich sind, stehen im Fokus unserer Bemühungen. Aber auch Frauen in prekären wirtschaftlichen oder aufenthaltsrechtlichen Situationen mit geringen Sprachkenntnissen laufen schneller Gefahr, von Menschenhandel betroffen zu werden. Der Schutz und die Unterstützung dieser Menschen haben für uns höchste Priorität. Heute hat die unabhängige Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel ihren ersten Periodischen Bericht veröffentlicht, der wichtige Daten bündelt und analysiert. Dieser Bericht setzt ein starkes Signal gegen Menschenhandel, denn es ist der erste Bericht seiner Art, der alle bestehenden staatlichen und nichtstaatlichen Daten zusammenfasst und auswertet.“
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: "Menschenhändler nutzen Zwangslagen skrupellos aus, um andere Menschen auszubeuten. Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung durch Bettelei oder Ausbeutung der Arbeitskraft: Menschenhändler schrecken vor nichts zurück. Auch vor Kindern und Jugendlichen machen sie nicht Halt. Wir müssen entschlossen gegen diese verabscheuungswürdige Kriminalitätsform vorgehen - auch und gerade mit den Mitteln des Strafrechts. Der Nationale Aktionsplan zielt daher auch auf eine effektive Strafverfolgung, unter anderem durch eine intensivierte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern.“
Der Nationale Aktionsplan zielt darauf ab, Menschenhandel in all seinen Formen – von sexueller Ausbeutung bis hin zur Arbeitsausbeutung – noch nachhaltiger zu bekämpfen. Die Bundesregierung beteiligt im Rahmen des Erarbeitungsprozesses auch die Länder und die Zivilgesellschaft und nimmt Bezug auf Vorgaben und Empfehlungen europäischer und internationaler Rechtsrahmen und Gremien. Mit der Erarbeitung setzt die Bundesregierung entsprechende Vorgaben der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel um und nimmt die Empfehlung der Expertengruppe des Europarats (GRETA) auf.
Schwerpunkte des Nationalen Aktionsplans:
- Umfassender Schutz für Betroffene: Die Bundesregierung prüft genau, welche zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind, um Betroffene besser zu schützen. Besonders die spezifische Vulnerabilität von Frauen und Mädchen für sexuelle Ausbeutungsformen wie auch von Jugendlichen und Kindern wird im Aktionsplan adressiert, etwa durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Unterstützungs- und Beratungsangebote sowie durch den Ausbau bestehender Strukturen.
- Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit: Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftlichen Akteuren wird weiter gestärkt, um den Kampf gegen Menschenhandel effektiver zu gestalten. Das gilt insbesondere auch für die Gefahren des Menschenhandels online.
- Verbesserte Datenlage: Der Nationale Aktionsplan sieht vor, die vorliegenden Informationen zu Menschenhandel systematisch zu verbessern, um gezieltere Maßnahmen zu entwickeln und die Situation der Betroffenen besser zu verstehen.
- Austausch im Bereich der Strafverfolgung vertiefen: Der Nationale Aktionsplan sieht eine Intensivierung der bestehenden nationalen und internationalen Kooperationen und Netzwerke der Strafverfolgungsbehörden vor, um den agierenden Täterstrukturen entgegenzutreten.
- Kenntnisse der Ermittlungsbehörden weiter ausbauen: Im Rahmen der Zentralstellenfunktion des BKA werden fortlaufend Datenerhebungen und Analysen durchgeführt, um neue Phänomene und etwaige Handlungsbedarfe frühzeitig identifizieren zu können.
- Digitalisierung fokussieren: Bestehende Strategien zur Bekämpfung des Menschenhandels werden weiterentwickelt und sofern notwendig angepasst, um der zunehmenden Bedeutung der Online-Dimension im Bereich des Phänomens Menschenhandel Rechnung zu tragen.
- Straftatbestände anpassen: Der NAP sieht eine Anpassung der Straftatbestände zur Bekämpfung des Menschenhandels an die geänderte EU-Richtlinie vor. Vorgesehen ist zudem eine grundlegende Überprüfung und gegebenenfalls weitere Anpassung dieser Straftatbestände unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen.
Die Bundesregierung setzt mit dem Nationalen Aktionsplan auf erfolgreiche bisherige Maßnahmen auf und ergänzt sie um neue, notwendige Schritte. Die Maßnahmen decken einen Zeitraum von vier Jahren ab. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird er durch die Bundesregierung überarbeitet und aktualisiert.