Bundesinnenministerin Faeser unterzeichnet Abkommen mit Dänemark für grenzpolizeiliche Kooperation
Pressemitteilung 10.10.2024
Kontrolle in grenzüberschreitenden Zügen wird erleichtert
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat heute am Rande des EU-Innenministertreffens in Luxemburg gemeinsam mit ihrem dänischen Amtskollegen Peter Hummelgaard ein Abkommen zur engeren grenzpolizeilichen Zusammenarbeit unterzeichnet. Mit diesem Abkommen werden Kontrollen im Bahnverkehr zwischen Deutschland und Dänemark erleichtert. Das Abkommen soll auch dazu beitragen, den stark gewachsenen Bahnverkehr durch polizeiliche Kontrollen so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Ich freue mich, dass wir die polizeiliche Zusammenarbeit mit unserem engen Partner und Nachbarn Dänemark weiter verstärken. Dafür ist das Abkommen, das wir heute unterzeichnet haben, wichtig. Wir ermöglichen effektive Kontrollen von Personen im Bahnverkehr – und sorgen gleichzeitig dafür, dass es so wenig wie möglich Beeinträchtigungen für Reisende gibt.
Seit Mitte September nimmt die Bundespolizei gezielte Kontrollen an allen deutschen Grenzen vor – auch zu Dänemark. Wir wollen die irreguläre Migration weiter zurückdrängen, Schleuser stoppen, Kriminellen das Handwerk legen und Islamisten frühzeitig erkennen und aufhalten. Dieses Ziel eint uns mit unseren dänischen Freunden, die ihrerseits ebenfalls den Grenzschutz verstärkt haben. Dabei handeln wir eng abgestimmt.“
Für die eingesetzten Bundespolizistinnen und Bundespolizisten bedeutet das Abkommen, dass sie effizienter und taktisch erfolgversprechender agieren können. Das gefährliche Zusteigen unserer Polizeikräfte auf freier Strecke wird damit Vergangenheit sein.
Das Abkommen beinhaltet insbesondere folgende Regelungen:
- Wenn Kräfte der Bundespolizei auf deutschem Hoheitsgebiet in grenzüberschreitenden Zügen Kontrollen durchführen, dürfen sie bis zum nächsten Bahnhof in Dänemark mitfahren und dort jeweils in die Züge ein- und aussteigen.
- Der Ausdruck „Kontrolle“ umfasst sowohl die Ausübung polizeilicher Befugnisse wie zum Beispiel Identitätsprüfungen nach Maßgabe des nationalen Rechts als auch Maßnahmen im Sinne von Artikel 23 des Schengener Grenzkodexes (Verordnung (EU) 2016/399).
- Kräfte der Bundespolizei können ihre übliche Ausrüstung mitführen und sind uniformiert.
- Auf dänischem Staatsgebiet haben die Bundespolizisten keine Hoheitsbefugnisse. Notwehr und Nothilfe sind möglich.
Die mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute dänische Polizeibehörde erhält durch das Abkommen dieselben Befugnisse auf deutschem Hoheitsgebiet, wie die Bundespolizei auf dänischem Hoheitsgebiet.