Qualifizierte Arbeitskräfte gewinnen, Rückführungen beschleunigen: Migrationsabkommen zwischen Deutschland und Usbekistan abgeschlossen
Pressemitteilung 15.09.2024
Unterzeichnung durch Bundesinnenministerin Faeser während der Reise von Bundeskanzler Scholz in das zentralasiatische Land
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat heute für die Bundesregierung in der usbekischen Stadt Samarkand ein umfassendes Migrations- und Mobilitätspartnerschaftsabkommen mit der Republik Usbekistan unterzeichnet. Schwerpunkte sind dabei die Stärkung der Zuwanderung von Arbeits- und Fachkräften, ebenso wie eine engere Zusammenarbeit zur Rückführung von Personen ohne Bleiberecht in Deutschland. Die Zeichnungszeremonie fand in Anwesenheit von Bundeskanzler Olaf Scholz und Usbekistans Staatspräsident Schawkat Mirsijojew statt.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Ich danke der Regierung der Republik Usbekistan herzlich, dass wir mit unserem Migrationsabkommen eine so umfassende Zusammenarbeit vereinbaren konnten. Rückführungen von Menschen ohne Bleiberecht in Deutschland effektiv durchzusetzen, ist wichtig zur Begrenzung der irregulären Migration. Hierzu haben wir gute Regelungen vereinbart. Auf der anderen Seite bieten wir Chancen für qualifizierte Arbeitskräfte aus Usbekistan auf unserem Arbeitsmarkt und für die Aus- und Weiterbildung in Deutschland. Denn in vielen Branchen brauchen wir dringend gut ausgebildete Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland."
Sonderbevollmächtigter Dr. Joachim Stamp: "Usbekistan ist für uns ein wichtiger Partner in Zentralasien. Es gibt dort ein großes Potenzial gut ausgebildeter, leistungsbereiter Arbeitskräfte. Davon profitiert Deutschland. Es bietet aber auch jungen Menschen in Usbekistan neue Chancen. Gleichzeitig schaffen wir klare Regeln für die Rückkehrzusammenarbeit.“
Mit dem Abkommen wurde die Zusammenarbeit bei der Bildungs- und Erwerbsmigration vereinbart, um dringend benötigte Arbeits- und Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen. Auch eine engere Kooperation im Bereich der Aus- und Weiterbildung ist vorgesehen.
Andererseits enthält das Migrationsabkommen Vorschriften, die insbesondere einheitliche Verfahren für eine effektive Rückkehrzusammenarbeit festlegen, damit Personen ohne Bleiberecht in Deutschland schneller zurückgeführt werden.
Die Verhandlungen zum Abkommen konnten innerhalb von eineinhalb Jahren nach Unterzeichnung einer gemeinsamen Absichtserklärung zu Migration und Mobilität durch den Sonderbevollmächtigten der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Dr. Joachim Stamp, erfolgreich abgeschlossen werden. Wesentlich zur Umsetzung des Abkommens ist eine vereinbarte neue gemeinsame Arbeitsgruppe, die alle relevanten Themen laufend behandeln wird.