Bundesinnenministerin Faeser unterzeichnet ein umfassendes Migrationsabkommen mit Kenia
Pressemitteilung 13.09.2024
Gewinnung von Arbeits- und Fachkräften / Rückführung von Personen ohne Bleiberecht
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat heute für die Bundesregierung ein umfassendes Migrations- und Mobilitätspartnerschaftsabkommen mit Kenia unterzeichnet. Die Zeichnungszeremonie fand in Anwesenheit des kenianischen Staatspräsidenten William Ruto und des Bundeskanzlers Olaf Scholz statt. Das Abkommen sieht eine Stärkung der regulären Migration von Arbeits- und Fachkräften auf der einen Seite, sowie schnellere Rückführungen ausreisepflichtiger Staatsbürger auf der anderen Seite vor.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir freuen uns sehr über das Migrationsabkommen mit Kenia, das wir jetzt schließen konnten. Unseren kenianischen Partnern danke ich herzlich für die gute Zusammenarbeit! Wir wollen Rückführungen von Menschen ohne Bleiberecht konsequent durchsetzen – das ist ein wichtiger Baustein zur Begrenzung der irregulären Migration. Dafür haben wir gute Vereinbarungen getroffen. Auf der anderen Seite wollen wir qualifizierte Arbeitskräfte gewinnen, die wir in vielen Bereichen unserer Wirtschaft dringend brauchen. Außerdem eröffnen wir weitere Chancen für die Berufsausbildung oder das Studium in Deutschland.“
Dr. Joachim Stamp, Sonderbevollmächtigter der Bundesregierung für Migrationsabkommen: „Kenia ist für uns ein wichtiger Partner in Ostafrika, der aufgrund der Lage eine besondere geopolitische Bedeutung hat. Mit dem gemeinsamen Abkommen adressieren wir neben der Arbeits- und Fachkräftezuwanderung alle wichtigen Punkte der Migrationszusammenarbeit. Ich danke unseren kenianischen Freunden für die sehr konstruktiven Gespräche. Das Migrationsabkommen ist eine hervorragende Grundlage für die weitere Zusammenarbeit.“
Der Unterzeichnung des Abkommens gingen zwei Verhandlungsrunden im Frühjahr 2024 in Berlin und Nairobi voraus. Die deutsche Delegation unter Leitung des Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen Dr. Joachim Stamp bestand aus Vertretern des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie des Auswärtigen Amts und der Deutschen Botschaft in Nairobi.
Zur Umsetzung des Abkommens haben Deutschland und Kenia die Einsetzung einer bilateralen Arbeitsgruppe vereinbart.
Ein wichtiger Teil des Abkommens ist die vereinbarte Rückführungskooperation. Als erstes Land aus Subsahara-Afrika hat Kenia der Identifizierung von Ausreisepflichtigen mittels biometrischem Datenabgleich zugestimmt. Außerdem sollen auch abgelaufene Pässe und Personalausweise als Reisedokumente akzeptiert werden, um Rückführungen zu ermöglichen, ebenso wie eine längere Gültigkeitsdauer von Passersatzpapieren.
Die Vereinbarungen zur Migration von Arbeits- und Fachkräften spiegeln im Wesentlichen die Regelungen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzt wieder. Zudem sind Kooperationen im Bereich der Berufsausbildung sowie die Stärkung der Zuwanderung zum Zwecke des Studiums in Deutschland vorgesehen.