Stärkung der Sicherheit und technologischen Souveränität der deutschen 5G-Mobilfunknetze: Bundesregierung schließt Verträge mit Telekommunikationsunternehmen
Pressemitteilung 11.07.2024
In 5G-Kernnetzen dürfen bis spätestens Ende 2026 keine Komponenten von Huawei und ZTE mehr eingesetzt werden / In den 5G-Zugangs- und Transportnetzen sind bis spätestens Ende 2029 die kritischen Managementsysteme der beiden Hersteller zu ersetzen
Die öffentlichen 5G-Mobilfunknetze sind elementarer Bestandteil der kritischen Infrastruktur in der Bundesrepublik Deutschland und von entscheidender Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft, unter anderem für die Funktionsfähigkeit von Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheit und Finanzen. Für die Bundesregierung hat die Sicherheit sowie die technologische und digitale Souveränität Deutschlands im Bereich der 5G-Mobilfunknetze daher höchste Priorität.
Nach umfangreichen Ermittlungen hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) für die Bundesregierung in den vergangenen Wochen individuelle Verhandlungen mit den Mobilfunkbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica geführt. Die Verhandlungen über den weiteren Einsatz kritischer Komponenten in den 5G-Mobilfunknetzen konnte das BMI nun mit einer Einigung abschließen. Öffentlich-rechtliche Verträge mit allen drei Betreibern werden aktuell unterzeichnet.
Die Verträge verpflichten die Mobilfunkbetreiber, bis spätestens Ende 2026 keine kritischen Komponenten der Hersteller Huawei und ZTE mehr in ihren 5G-Kernnetzen einzusetzen. Außerdem sind die Mobilfunkbetreiber verpflichtet, bis Ende 2029 die kritischen Funktionen der 5G-Netzwerkmanagementsysteme der Hersteller Huawei und ZTE in ihren Zugangs- und Transportnetzen des 5G-Mobilfunknetzes durch technische Lösungen anderer Hersteller zu ersetzen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Wir haben die Risiken durch kritische Komponenten der beiden Hersteller Huawei und ZTE in deutschen 5G-Mobilfunknetzen sehr genau geprüft. Wir haben jetzt eine klare und strikte Vereinbarung mit den Telekommunikationsunternehmen getroffen. Im Kernnetz dürfen die kritischen Komponenten spätestens Ende 2026 nicht mehr eingesetzt werden. In den Zugangs- und Transportnetzen müssen die kritischen Managementsysteme spätestens Ende 2029 ersetzt werden. Das gilt für die 5G-Netze überall in Deutschland und nicht beschränkt auf einige wichtige Standorte.
Damit schützen wir die zentralen Nervensysteme des Wirtschaftsstandorts Deutschland – und wir schützen die Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger, von Unternehmen und des Staates. Wir müssen Sicherheitsrisiken verringern und anders als in der Vergangenheit einseitige Abhängigkeiten vermeiden. Wir müssen unabhängiger und krisenfester werden.
Die heutigen Bedrohungslagen unterstreichen die Bedeutung einer sicheren und resilienten Telekommunikationsinfrastruktur, gerade auch mit Blick auf Gefahren durch Sabotage und Spionage."
Parallel zu der Einigung wurde die Einrichtung eines Forums verabredet, um gemeinsam Lösungen für die Umsetzung und Förderung der in den Verträgen vereinbarten Ziele zu erarbeiten. An dem Forum sollen sich neben der Bundesregierung alle Betreiber von 5G-Mobilfunknetzen sowie Industriepartner und Hersteller beteiligen. Das Forum soll auch einen strukturierten Dialog über offene Schnittstellen, 6G-Standards, den Schutz der Netze sowie Informations- und Cybersicherheit gewährleisten.
Die Bundesregierung hat in ihrer Nationalen Sicherheitsstrategie beschlossen, kritische Infrastrukturen wie die öffentlichen 5G-Mobilfunknetze besser zu schützen und Abhängigkeiten von einzelnen Zulieferern zu verringern. Insbesondere die Telekommunikationsnetze sind vor hybriden und Cyberangriffen zu schützen, die schnell zu einer existentiellen Bedrohung werden können. Um kritische Verwundbarkeiten und Abhängigkeiten zu vermeiden, ist daher auf vertrauenswürdige Hersteller zu setzen.
Mit den Verträgen mit den Mobilfunkbetreibern werden die vom BMI geführten Prüfverfahren nach § 9b Abs. 4 BSI-Gesetz abgeschlossen.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hatte nach § 9b Abs. 4 BSI-Gesetz geprüft, ob und inwieweit die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch den Einsatz bestimmter kritischer Komponenten der chinesischen Hersteller Huawei und ZTE in den öffentlichen 5G-Mobilfunknetzen voraussichtlich beeinträchtigt wird.
In der Prüfung des BMI waren u.a. folgende Voraussetzungen zu prüfen:
- ob der Hersteller unmittelbar oder mittelbar von der Regierung, einschließlich sonstiger staatlicher Stellen oder Streitkräfte, eines Drittstaates kontrolliert wird,
- ob der Hersteller bereits an Aktivitäten beteiligt war oder ist, die nachteilige Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Nordatlantikvertrages oder auf deren Einrichtungen hatten, oder
- ob der Einsatz der kritischen Komponente im Einklang mit den sicherheitspolitischen Zielen der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union oder des Nordatlantikvertrages steht.