Effektivere Planungs- und Genehmigungsverfahren: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
Pressemitteilung 24.04.2024
Prozesse sollen schneller und digitaler werden.
Die Bundesregierung hat heute den von der Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren beschlossen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Wir wollen Planungs- und Genehmigungsverfahren schneller und digitaler machen. Transparenz und Bürgerbeteiligung wollen wir stärken, indem die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung besser und effektiver in die anschließenden Verfahren einfließen. Dafür sorgen wir mit unserem Gesetzentwurf, der Teil des Pakts zwischen Bund und Ländern zur Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung ist. Das sind wichtige Entscheidungen für Investitionen in den Standort Deutschland und für einen digitaleren Staat."
Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen möglichst schnell und effektiv durchgeführt werden. Hierbei ist es hinderlich, wenn die Weiterverwendung der Ergebnisse aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung im anschließenden Verwaltungsverfahren vor digitalen Hürden steht oder wenn unterschiedliche Formate die digitale Weiterbearbeitung erschweren. Die digitale und dadurch möglichst beschleunigte Durchführung des anschließenden Verwaltungsverfahrens soll daher durch die Gesetzesänderung gefördert werden, indem insbesondere die Ergebnisse aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung bereits digital in den behördlichen Prozess einfließen können.
Zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren wird ein neuer § 25a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geschaffen, der die bestehenden Regelungen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung übernimmt und insbesondere um digitale Vorgaben erweitert. Eine grundsätzlich noch vor der Antragstellung durchzuführende frühe Öffentlichkeitsbeteiligung soll den Antrag für das anschließende Planungs- und Genehmigungsverfahren optimieren.
Im neuen § 25a VwVfG wird festgelegt, dass der Vorhabenträger der Behörde Inhalt und abschließendes Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in einem digitalen Format übermitteln und der betroffenen Öffentlichkeit mitteilen soll.
Mit der Stärkung des Instruments der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wird auch eine entsprechende Zielvereinbarung der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 6. November 2023 aus dem Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern umgesetzt.