Mehr als 800 Einsatzkräfte durchsuchen Objekte im Rahmen von Ermittlungen gegen das "Islamische Zentrum Hamburg" und mögliche Teilorganisationen
Pressemitteilung 16.11.2023
Durchsuchungen von 54 Objekten in sieben Bundesländern dauern an, mögliche Beweismittel wurden sichergestellt.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) führt gegen den Verein "Islamisches Zentrum Hamburg e.V." (IZH) und fünf weitere Vereinigungen ein vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren u.a. wegen des Verdachts, sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu richten. In dessen Rahmen finden heute umfassende Durchsuchungsmaßnahmen statt. Auf Anordnung der zuständigen Verwaltungsgerichte werden in sieben Bundesländern insgesamt 54 Objekte durchsucht. Die Durchsuchungsmaßnahmen erfolgen in Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen.
Über 800 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind im Einsatz, darunter Kräfte der Bundespolizei sowie des BKA und des Verfassungsschutzverbundes. Hierzu gehören auch mehrere Islamwissenschaftler. Die Durchsuchungen der Räumlichkeiten gestalten sich zum Teil langwierig und werden voraussichtlich den Tag über andauern, da insbesondere umfangreiche Bibliotheksbestände existieren, die geprüft werden. Sichergestellt werden konnten u.a. größere Bargeldmengen, diverse IT-Geräte (Mobiltelefone, Tablets, Laptops, USB-Sticks), CDs, diverse Schriftstücke (u.a. in Farsi) und Flugblätter. Das beschlagnahmte Material wird durch die Sicherheitsbehörden des Bundes ausgewertet. Die angetroffenen Personen verhielten sich bei den Durchsuchungsmaßnahmen kooperativ und die Durchsuchungsmaßnahmen konnten ohne Zwischenfälle durchgeführt werden.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Ich danke den mehr als 800 Einsatzkräften der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern herzlich für die heutigen umfassenden Durchsuchungsmaßnahmen.
Wir haben die islamistische Szene im Visier. Gerade jetzt, in einer Zeit, in der sich viele Jüdinnen und Juden besonders bedroht fühlen, gilt: Wir dulden generell keine islamistische Propaganda und keine antisemitische und israelfeindliche Hetze. Gerade jetzt kommt es auf hohe Wachsamkeit und ein hartes Vorgehen an. Deswegen gehen wir jedem begründeten Verdacht entschieden nach.
Die Verdachtsmomente gegen das 'Islamische Zentrum Hamburg' wiegen schwer. Es wird seit langem vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet und als islamistisch eingestuft. Weitere rechtsstaatliche Maßnahmen müssen gut vorbereitet sein. Daher sind die umfassenden heutigen Durchsuchungsmaßnahmen in sieben Bundesländern notwendig."
Das IZH steht im Verdacht, sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung zu richten und damit die Verbotsgründe nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes und § 3 Absatz 1 des Vereinsgesetzes zu erfüllen. Zudem gehen die Sicherheitsbehörden dem Verdacht nach, dass das IZH die in Deutschland verbotenen Aktivitäten der libanesischen Terrororganisation "Hizb Allah" unterstützt. Bei den weiteren Vereinigungen besteht der Verdacht, dass sie Teilorganisationen des IZH sind. Das vereinsrechtliche Ermittlungsverfahren wird ergebnisoffen geführt.
Die Aktivitäten des IZH, das Träger der "Imam-Ali-Moschee" mit Sitz in Hamburg ist, sind darauf ausgerichtet, das Revolutionskonzept der Obersten (iranischen) Führer zu verbreiten, das im Verdacht steht, gegen die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland und den Gedanken der Völkerverständigung zu verstoßen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz geht davon aus, dass das IZH auf bestimmte Moscheen und Vereine großen Einfluss bis hin zur vollständigen Kontrolle ausübt. Innerhalb dieser Kreise ist häufig eine deutliche antisemitische und antiisraelische Grundeinstellung feststellbar, die auch in verschiedenen Medienkanälen propagiert wird.
Die Maßnahmen des BMI erfolgen in zeitlicher Koordination mit Exekutivmaßnahmen der Bundesanwaltschaft in dem dort geführten Ermittlungsverfahren. Die Bundesanwaltschaft lässt seit heute Morgen (16. November 2023) durch das Bundeskriminalamt aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs rund 20 Objekte sowie Vereinsräumlichkeiten in der Region Hannover (Niedersachsen) durchsuchen.