Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz: Notifizierung bei der EU-Kommission erfolgt
Pressemitteilung 16.10.2023
Bündel an stationären und mobilen Maßnahmen der Bundespolizei / Zugleich erneute Notifizierung der temporären Binnengrenzkontrollen an der Landgrenze zu Österreich
Um die Schleusungskriminalität noch stärker zu bekämpfen und die irreguläre Migration zu begrenzen, hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser heute vorübergehende Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz bei der Europäischen Kommission notifiziert. Zugleich wurden die vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an der Landgrenze zu Österreich erneut notifiziert.
Damit kann die Bundespolizei jetzt an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz die gleichen Mittel einsetzen wie bereits seit längerem an der Grenze zu Österreich. Bereits in den vergangenen Wochen hat es flexible Schwerpunktkontrollen gegeben, außerdem war die Schleierfahndung im gesamten Grenzgebiet deutlich verstärkt und es waren gemeinsame Streifen mit den Grenzpolizeien von Polen und Tschechien schon auf deren Staatsgebiet vorgenommen worden. Mit der Schweiz gibt es bereits einen gemeinsamen Aktionsplan. Diese Maßnahmen sollen in enger Abstimmung mit den Nachbarstaaten fortgesetzt werden.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Das Geschäft der Schleuser wird immer brutaler und skrupelloser. Der furchtbare Tod von sieben Menschen, die Freitagnacht über die deutsch-österreichische Grenze geschmuggelt wurden, hat uns tief erschüttert. Es ist jetzt notwendig, alle möglichen Maßnahmen zu treffen, um dieses grausame Geschäft mit dem Leben von Menschen zu stoppen. Zugleich brauchen wir eine wirksame Begrenzung der irregulären Migration, um unsere Kommunen zu entlasten.
Die Bundespolizei kann nun flexibel, je nach aktueller Lage das gesamte Bündel an stationären und mobilen grenzpolizeilichen Maßnahmen einsetzen. Mit der Notifizierung der Kontrollen an der tschechischen, polnischen und schweizerischen Landgrenze besteht dafür nun die rechtliche Grundlage. Mit unseren Nachbarstaaten und den Bundesländern sind wir in engem Kontakt, damit alle Maßnahmen auf beiden Seiten unserer Grenzen bestmöglich zusammengreifen. In Abstimmung mit der Schweiz haben wir beschlossen, unsere Maßnahmen auf Basis des gemeinsamen Aktionsplans noch einmal auszuweiten.
Zugleich ist mir besonders wichtig, dass sich die Kontrollen so wenig wie möglich auf den Alltag von Pendlern, auf den Handel und auf den Reiseverkehr auswirken.
Wir sehen, wie entscheidend es war, dass wir die Bundespolizei zuletzt jedes Jahr mit 1000 zusätzlichen Stellen gestärkt haben. Die Bundespolizei ist auch für die jetzt noch weiter intensivierten Maßnahmen gerüstet. Den Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei danke ich sehr herzlich für ihren starken Einsatz.
Klar ist auch: Wir wollen schnellstmöglich zurück zu Binnengrenzen, an denen wir nicht kontrollieren müssen. Dafür ist das gemeinsame europäische Asylsystem mit einem umfassenden Schutz der EU-Außengrenzen der entscheidende Schritt. Wir müssen die EU-Gesetzgebung dazu jetzt abschließen."
Weiterhin gilt, dass die grenzpolizeilichen Maßnahmen der Bundespolizei abhängig von der jeweiligen aktuellen Lage räumlich und zeitlich flexibel sowie wechselnd entlang der Schleusungsrouten vorgenommen werden. So sollen auch Ausweichbewegungen der Schleuser verhindert werden.
Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Verkehr sind je nach Kontrolldichte möglich, sollen aber so weit wie möglich vermieden werden.
Bei Feststellung unerlaubter Einreisen werden aufenthaltsbeendende bzw. einreiseverhindernde Maßnahmen nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls geprüft und vollzogen.
Schutzbegehrende Drittstaatsangehörige werden – wie bisher – grundsätzlich an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung zum Zwecke der Prüfung asylrechtlicher Belange einschließlich etwaiger Überstellungen in andere EU-Mitgliedstaaten nach Maßgabe der Dublin-Verordnung weitergeleitet. Dies gilt auch bei den vorübergehenden Binnengrenzkontrollen.
Die Schleusungskriminalität an den deutschen Grenzen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz hat sich weiter verschärft. Bis Anfang Oktober 2023 hat die Bundespolizei bereits etwa 98.000 unerlaubte Einreisen nach Deutschland festgestellt, im Jahr 2022 waren es insgesamt etwa 92.000. Es ist davon auszugehen, dass etwa jeder vierte unerlaubt einreisende Drittstaatsangehörige nach Deutschland geschleust wird.
In diesem Jahr registrierte die Bundespolizei bisher bundesweit bereits insgesamt über 1.550 Schleusungshandlungen und rund 1.700 Schleuser. Dabei kommt es besonders oft zu lebensgefährlichen sog. Behältnisschleusungen. Die Schleuser agieren dabei zunehmend rücksichtsloser und brutaler gegenüber den geschleusten Personen und den kontrollierenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, etwa durch das Durchbrechen von Fahrzeugsperren.
Die Notifizierung von Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz erfolgt zunächst für zehn Tage ab dem heutigen 16. Oktober 2023 und kann bis zu insgesamt zwei Monaten verlängert werden. Die erneute Notifizierung der Binnengrenzkontrollen an der Landgrenze zu Österreich erfolgt für weitere sechs Monate ab dem 12. November 2023. Die rechtliche Grundlage bilden die Art. 25 ff. des Schengener Grenzkodexes (Verordnung EU 2016/399).