Extremisten schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Reform des Disziplinarrechts
Pressemitteilung 15.02.2023
Statusrelevante Disziplinarmaßnahmen sollen künftig durch die zuständigen Behörden verhängt werden und das langwierige Klageverfahren ablösen
Die Bundesregierung hat heute den von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten sabotiert wird. Wer den Staat ablehnt, kann ihm nicht dienen. Daher muss jeder Extremismusfall klare Konsequenzen haben.
Bisher dauern die Verfahren viel zu lang. Deshalb sorgen wir mit den Gesetzesänderungen dafür, dass die Behörden künftig selbst handeln können und sich nicht wie bisher per Disziplinarklage an das Verwaltungsgericht wenden müssen. Selbstverständlich bleibt der Rechtsschutz der Betroffenen dabei gewährleistet.
Mit unserer Reform können Verfassungsfeinde deutlich schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden – insbesondere durch ein beschleunigtes Verfahren und eine konsequentere Ahndung von Volksverhetzungsdelikten."
Der Gesetzentwurf setzt das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen, um die Integrität des öffentlichen Dienstes sicherzustellen.
Während sich die überwältigende Mehrheit der rund 190.000 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten rechtstreu und integer verhält, beschränken sich extremistische und andere verfassungsfeindliche Vorfälle auf wenige Personen. Dennoch schädigen auch solche Einzelfälle das Vertrauen in die Integrität des öffentlichen Dienstes nachhaltig.
Das Bundesdisziplinargesetz (BDG) verfügt über Mechanismen, um extremistische und verfassungsfeindliche Vorfälle wirksam zu ahnden. Solche schweren Dienstvergehen führen in der Regel zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Jedoch dauern diese Verfahren oft mehrere Jahre.
Um eine deutliche Beschleunigung zu erreichen, sollen künftig Entfernungen und andere statusrelevante Disziplinarmaßnahmen (Zurückstufung, Aberkennung des Ruhegehalts) durch Disziplinarverfügung ausgesprochen werden. Das langwierige Disziplinarklageverfahren, mit dem der Dienstherr statusrelevante Disziplinarmaßnahmen vor Gericht beantragen musste, entfällt. Der Ausspruch auch der schwersten Disziplinarmaßnahmen durch behördliche Entscheidung ist nach einer grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 verfassungskonform.
Neben der Änderung des Bundesdisziplinargesetzes werden die beamtenrechtlichen Beendigungsgründe bei strafrechtlichen Verurteilungen verschärft. Künftig soll eine rechtskräftige Verurteilung wegen Volksverhetzung bereits bei einer Freiheitsstrafe ab sechs Monaten zum Verlust der Beamtenrechte führen.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/GE-Reform-BDG.html