Asylverfahrensberatung bietet Rechtsberatung für queere Schutzsuchende, Folteropfer und andere besonders vulnerable Gruppen

Typ: Pressemitteilung , Datum: 31.01.2023

Förderprogramm mit 20 Millionen Euro startet heute / Wohlfahrtsverbände und zivilgesellschaftliche Organisationen können ab sofort Mittel beantragen

Der Bund sorgt mit einem neuen Förderprogramm dafür, dass die Asylverfahrensberatung behördenunabhängig wird. Für 2023 stehen dafür 20 Millionen Euro zur Verfügung. Das Förderprogramm umfasst auch eine Rechtsberatung für queere und andere vulnerable Schutzsuchende. Damit setzt das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) zwei wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Viele Schutzsuchende fliehen vor Verfolgung und schweren Repressionen durch staatliche Akteure in ihrer Heimat. Sie haben oftmals Hemmungen, ihr Leid gegenüber amtlichen Stellen zu offenbaren. Deshalb gestalten wir die Asylverfahrensberatung behördenunabhängig. Besondere Bedürfnisse von Schutzsuchenden, die zum Beispiel Opfer von Folter geworden sind oder aufgrund ihrer sexuellen Orientierung geflohen sind, können so besser erkannt und im Asylverfahren berücksichtigt werden."

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat heute einen Förderaufruf veröffentlicht. Wohlfahrtsverbände sowie andere zivilgesellschaftliche Organisationen sind dazu aufgerufen, Mittel für die Asylverfahrensberatung zu beantragen. Anträge können beim BAMF unter www.bamf.de/avb-foerderaufruf eingereicht werden. 

Die Asylverfahrensberatung richtet sich an alle Schutzsuchenden. Die Beratung soll sicherstellen, dass sie über Ablauf und Inhalt des Asylverfahrens informiert sind und in dessen Verlauf beraten und unterstützt werden.

Sie soll auch dazu beitragen, vulnerable Schutzsuchende besser zu identifizieren, die zum Beispiel aufgrund ihres Alters, ihrer sexuellen Ausrichtung, einer Behinderung, einer schweren Erkrankung oder infolge von Folter besondere Bedürfnisse im Asylverfahren oder bei der Unterbringung haben. Die Teilnahme an der Asylverfahrensberatung ist freiwillig und hat keine Auswirkung auf Fristen im Asylverfahren

Rechtsgrundlage für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung ist die Änderung des Asylgesetzes, die mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.

Der Platz vor dem Dienstgebäude am Moabiter Werder

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