Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärt zum Beginn des Fastenmonats Ramadan:

Typ: Pressemitteilung , Datum: 01.04.2022

Grußwort von Bundesinnenministerin Nancy Faeser zum Beginn des Ramadan am 02. April 2022

"Zum nun beginnenden Ramadan beglückwünsche ich alle Musliminnen und Muslime in Deutschland herzlich! 

In den letzten beiden Jahren konnten Sie dieses wichtige religiöse Ereignis nur mit großen Einschränkungen begehen und feiern. In diesem Jahr wird Einiges wieder möglich sein. Wir haben die Pandemie zwar noch nicht überwunden und wir müssen weiter vorsichtig sein. 

Sie — die Musliminnen und Muslime in Deutschland, Ihre Gemeinden und Ihre Vertretungen — haben sich hierbei mit viel Energie eingebracht und sich insbesondere auch für das Impfen stark gemacht. Dafür möchte ich Ihnen herzlich danken und Sie ermuntern, darin nicht nachzulassen. Wir müssen die Impfquote weiter erhöhen und weiter für Booster-Impfungen werben. 

Der Krieg in der Ukraine zeigt uns zudem auf dramatische Weise, dass ein friedvolles und solidarisches Miteinander, dass ein Leben in Freiheit und Würde nicht selbstverständlich sind, sondern täglich aufs Neue unser aller Einsatz brauchen. Den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärken; die Herausforderungen, die das Miteinander in unserem Land mit sich bringt, gemeinsam mutig annehmen; Hass, Hetze und Gewalt, wie sie sich auch immer wieder gegen Muslime richten, entschlossen entgegentreten: Das ist unsere gemeinsame Aufgabe. Dafür stehe ich als Bundesinnenministerin ein. 

Ich wünsche Ihnen, dass Sie die bevorstehenden Tage und Wochen nutzen können, um Zuversicht und Kraft aus Ihrem Glauben zu schöpfen. Ihnen allen eine gesegnete Zeit des Gebets und der Besinnung, des Innehaltens, der Freude und der Nächstenliebe!"

Hintergrund:

Der diesjährige Ramadan beginnt am 2. April (1. Fastentag). Als Fastenmonat ist der Ramadan für viele Musliminnen und Muslime von großer religiöser Bedeutung. Zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang wird unter anderem auf Essen und Trinken verzichtet. Nach Sonnenuntergang wird – oft im Kreis der Familie oder Freunde – das Fasten gebrochen. Dieses Fastenbrechen wird als Iftar bezeichnet. 

Ramadan bezeichnet den neunten Monat des islamischen Kalenderjahres und gilt entsprechend dem Koran als islamischer Fastenmonat. In diesem Jahr endet der Ramadan am Abend des 1. Mai. Ab dem 2. Mai feiern Muslimminnen und Muslime das Fest des Fastenbrechens, oft auch Zuckerfest genannt. 

In Deutschland leben laut einer aktuellen repräsentativen Erhebung im Auftrag der Deutschen Islam Konferenz ca. 5,3 bis 5,6 Millionen Musliminnen und Muslime. In dieser Erhebung wurde auch gefragt, ob sie aus religiösen Gründen fasten. Darauf antworteten rund 56 % der im Rahmen dieser Studie befragten Musliminnen und Muslime mit "Ja", 20 % mit "Teilweise" und 24 % mit "Nein".

Der Platz vor dem Dienstgebäude am Moabiter Werder

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