Geflüchtete können Aufenthaltserlaubnis in mehr als 50 Kommunen und Landkreisen jetzt online beantragen

Typ: Pressemitteilung , Datum: 29.04.2022

Pilotprojekt mit zehn Bundesländern: Neuer Online-Service ist in mehreren Sprachen verfügbar und entlastet Geflüchtete und Behörden

In dem Hilfe-Portal www.Germany4Ukraine.de ist jetzt auch der mehrsprachige Online-Dienst für die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bereitgestellt. Der Online-Antrag ist in einem nun begonnenen Pilotbetrieb mit mehr als 50 Ausländerbehörden aus zehn Bundesländern möglich. Weitere sollen folgen.

Der Online-Antrag wurde innerhalb weniger Wochen mit Beteiligung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen entwickelt. Sie können damit an zentraler Stelle ihren Antrag ausfüllen und an die über 50 bislang beteiligten Ausländerbehörden übermitteln. Über die Eingabe ihrer Postleitzahl oder der Übermittlung des aktuellen Standorts sehen Geflüchtete, ob die digitale Antragstellung an ihrem Wohnort bereits möglich ist. Anderenfalls werden die Kontaktdaten der zuständigen Behörde angezeigt.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Wir wollen den geflüchteten Menschen aus der Ukraine eine zentrale, sichere und digitale Anlaufstelle bieten – mobil am Handy auf Ukrainisch, Russisch, Deutsch und Englisch. Mit dem Online-Antrag für den Aufenthaltstitel können wir den Geflüchteten einen einfachen digitalen Zugang bieten. Bei über 50 Ausländerbehörden aus zehn Bundesländern ist dies schon möglich. Weitere Länder und Kommunen rufen wir dazu auf, sich schnell an diesem digitalen Angebot zu beteiligen. Wir entlasten hiermit auch die Ausländerbehörden, die in hohem Maße beansprucht sind. Ich habe im Digitalisierungslabor persönlich erlebt, wie gewinnbringend es ist, wenn Expertinnen und Experten aus der Verwaltung und der IT unmittelbar mit Geflüchteten zusammenarbeiten. Ich freue mich zu sehen, dass diese Arbeit nun Früchte trägt."

Geflüchtete können ihre Daten für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis über den Online-Dienst auf www.Germany4Ukraine.de an die zuständige Ausländerbehörde übermitteln. Die Daten können dort maschinenlesbar weiterverarbeitet werden. Nach wie vor müssen Geflüchtete für die Identitätsprüfung und Aufnahme der biometrischen Daten anschließend vor Ort in der Behörde erscheinen. Allerdings werden Ausländerbehörden durch die vorab übermittelten Daten in die Lage versetzt, Geflüchtete zu einem Termin einzuladen. Der so erlangte Aufenthaltstitel ist eine wichtige Voraussetzung für den Zugang zum Arbeitsmarkt oder Sozialleistungen.

Aktuell befindet sich der Online-Dienst im Pilotbetrieb und bindet sukzessive weitere Länder und deren kommunale Behörden an. Zurzeit sind mehr als 50 Ausländerbehörden aus Brandenburg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen angeschlossen.

Der Online-Dienst für die Aufenthaltserlaubnis wird vom Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg (MIK) betrieben und zentral in Germany4Ukraine eingebunden. Brandenburg hat gemeinsam mit dem BMI sowie dem Auswärtigen Amt die Federführung des Onlinezugangsgesetz-Themenfelds "Ein- und Auswanderung" inne.

Der Online-Service für die Aufenthaltserlaubnis ist ein sogenannter Einer-für-Alle-Service, der einmal entwickelt und zentral betrieben wird. Alle zuständigen Behörden können sich über standardisierte Schnittstellen an den Dienst anbinden, sodass Doppelarbeiten vermieden werden und Nutzenden ein zentraler Zugang trotz dezentraler Zuständigkeiten angeboten werden kann.

Staatssekretär Dr. Markus Richter, CIO des Bundes: "Die Umsetzung des Online-Services für den Aufenthaltstitel belegt einmal mehr, dass das Einer-für-Alle-Prinzip der richtige Weg ist, um digitale Services nutzerfreundlich, arbeitsteilig und effizient zu realisieren. Das Beispiel unterstreicht, dass die Verwaltung schnell digitalisieren kann, wenn Fach- und IT-Kompetenz von Bund, Ländern und Kommunen an einem Strang ziehen."

Der Online-Antrag ist aktuell (Stand 27.4.2022) in folgenden Landkreisen und Kommunen verfügbar:

Kreis / KommuneBundesland
Landkreis Bad KissingenBayern
Landkreis Berchtesgadener LandBayern
Landkreis ChamBayern
Landkreis DeggendorfBayern
Landkreis ForchheimBayern
Landkreis MiltenbergBayern
Landkreis PassauBayern
Landkreis SchwandorfBayern
Landkreis SchweinfurtBayern
Landkreis StarnbergBayern
Landkreis TirschenreuthBayern
Stadt AschaffenburgBayern
Stadt BambergBayern
Stadt BayreuthBayern
Stadt CoburgBayern
Stadt FürthBayern
Stadt HofBayern
Stadt IngolstadtBayern
Stadt KemptenBayern
Stadt MemmingenBayern
Stadt RegensburgBayern
Landkreis Dahme - SpreewaldBrandenburg
Landkreis Elbe-ElsterBrandenburg
Landkreis HavellandBrandenburg
Landkreis Potsdam - MittelmarkBrandenburg
Landkreis PrignitzBrandenburg
Landkreis Teltow-FlämingBrandenburg
Stadt Brandenburg an der HavelBrandenburg
Stadt PotsdamBrandenburg
Stadt Schwedt/OderBrandenburg
Stadt MarburgHessen
Landkreis Ludwigslust - ParchimMecklenburg-Vorpommern
Landkreis Vorpommern-RügenMecklenburg-Vorpommern
Landkreis Nienburg/WeserNiedersachsen
Stadt HildesheimNiedersachsen
Stadt Lingen (Ems)Niedersachsen
Landkreis BorkenNordrhein-Westfalen
Landkreis HerfordNordrhein-Westfalen
Landkreis KleveNordrhein-Westfalen
Landkreis LippeNordrhein-Westfalen
Landkreis MettmannNordrhein-Westfalen
Landkreis PaderbornNordrhein-Westfalen
Landkreis SteinfurtNordrhein-Westfalen
Stadt DormagenNordrhein-Westfalen
Stadt HagenNordrhein-Westfalen
Stadt HammNordrhein-Westfalen
Stadt HertenNordrhein-Westfalen
Stadt Mülheim/RuhrNordrhein-Westfalen
Stadt PaderbornNordrhein-Westfalen
Stadt ViersenNordrhein-Westfalen
Landkreis GörlitzSachsen
Landkreis HarzSachsen-Anhalt
Stadt FlensburgSchleswig-Holstein
Stadt GeraThüringen
Der Platz vor dem Dienstgebäude am Moabiter Werder

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