Bundesinnenminister Horst Seehofer verbietet die Rockergruppierung "Bandidos MC Federation West Central"
Pressemitteilung 12.07.2021
Seehofer: Wer unsere Gesetze mit Füßen tritt, verschwindet nicht vom Radar unserer Sicherheitsbehörden.
Bundesinnenminister Horst Seehofer verbietet mit Wirkung vom heutigen Tag die Rockergruppierung "Bandidos MC Federation West Central". Der Gesamtverein sowie die 38 "Chapter" als Teilorganisationen der Rockergruppierung sind damit verboten und werden aufgelöst. Das Vereinsvermögen wird beschlagnahmt und unterliegt der Einziehung. Von diesem Verbot sind nach Schätzungen des BKA ungefähr 650 Rocker in Deutschland betroffen.
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: "Wer unsere Gesetze mit Füßen tritt, verschwindet nicht vom Radar unserer Sicherheitsbehörden, nur weil er seine Selbstauflösung erklärt. Das bislang größte Verbot einer kriminellen Rockergruppe zeigt, dass sich der Rechtsstaat nicht an der Nase herum führen lässt."
Die Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) stellt fest, dass Zweck und Tätigkeit des Vereins einschließlich seiner Teilorganisationen im Inland den Strafgesetzen zuwiderlaufen. Von dem Verein geht eine schwerwiegende Gefährdung für individuelle Rechtsgüter und die Allgemeinheit aus. Wesensprägend für den Verein ist insbesondere dessen strafrechtswidrige Selbstbehauptung gegenüber konkurrierenden Rockergruppierungen und anderen Organisationen. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu schweren Körperverletzungs- und (versuchten) Tötungsdelikten.
Der Verein hatte sich kurz nach dem Verbot seines "Chapters" "BMC Hohenlimburg/Witten" nach Eigenangaben Mitte April 2021 aufgelöst. Das BMI hat daraufhin ein Ermittlungsverfahren gemäß § 4 VereinsG zur Aufklärung der aktuellen Struktur des Vereins eingeleitet. Die am 1. und 2. Juli 2021 gemeinsam mit den Ländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen vollzogenen Ermittlungsmaßnahmen waren erfolgreich. Die bisherige Auswertung der Erkenntnisse belegt, dass der Verein trotz seiner erklärten Selbstauflösung weiterhin existent ist.