Digitale Verwaltung: Bund macht Fortschritte bei OZG-Umsetzung
Pressemitteilung 09.06.2021
Das Digitalkabinett hat heute über den Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes beraten. Schon heute sind bereits 85 Leistungen der Bundesverwaltung digital verfügbar.
Das Onlinezugangsgesetz sieht vor, dass alle Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital angeboten werden.
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: "Deutschland macht Schluss mit der Zettelwirtschaft. Bereits heute sind Leistungen der Bundesverwaltung, wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder auch die Überbrückungshilfe digital verfügbar. Das Onlinezugangsgesetz bringt den digitalen Fortschritt mit dem föderalen System in Einklang. Schon bald werden alle Verwaltungsleistungen deutschlandweit digital angeboten werden."
Neben den Bundesleistungen gibt es 460 Leistungen, deren Vollzug in die Zuständigkeit von Ländern und Kommunen fallen. Mit dem Nutzerkonto Bund und dem Bundesportal steht die digitale Infrastruktur für Bundesleistungen schon jetzt bereit. Weitere verfügbare Onlinedienste werden sukzessive daran angebunden.
Durch das "Einer für Alle" kann ein Land oder eine Allianz aus mehreren Ländern eine Leistung zentral entwickeln und betreiben. Andere Länder können den Onlinedienst dann einfach übernehmen. Die Auszahlung von zusätzlichen Mitteln aus dem Konjunkturpaket ist unter anderem an das "Einer für alle"-Prinzip geknüpft.
Mehr Informationen auf www.onlinezugangsgesetz.de und www.verwaltung.bund.de