Neues Bundespersonalvertretungsgesetz - Mitspracherecht wird erweitert, Beratungen auch digital ermöglicht
Pressemitteilung 22.04.2021
Bundesinnenminister Seehofer: "Wir haben die Weichen auf Zukunft gestellt."
Der Bundestag hat heute den vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes verabschiedet.
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: "Wir haben im Personalvertretungsrecht die Weichen auf Zukunft gestellt. Ich danke den Gewerkschaften für den konstruktiven Dialog."
Die Novelle stärkt die Mitsprache der Personalvertretungen bei flexiblen Arbeitszeiten und mobilem Arbeiten, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bei Fragen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes und bei Privatisierungen.
Die ursprünglich befristete Möglichkeit virtueller Personalratssitzungen wird nun dauerhaft vorgesehen und auf die Einigungsstelle erweitert. Ermöglicht werden zudem Personalratsbeschlüsse im elektronischen Umlaufverfahren, Online-Sprechstunden und die Übertragung von Personalversammlungen in andere Dienststellenteile. Die Gewerkschaften erhalten ein digitales Zugangsrecht zu den Dienststellen.
Mit der Novellierung des zuletzt 1974 reformierten Bundespersonalvertretungsgesetzes setzt die Bundesregierung nach einem intensiven Dialogprozess mit den Gewerkschaften ein Vorhaben des Koalitionsvertrags um.