EU beschließt Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung von terroristischen Inhalten im Internet (TCO)
Pressemitteilung 29.04.2021
Seehofer: "EU-Staaten zeigen Geschlossenheit im Kampf gegen Terrorismus"
Das Europäischen Parlament hat ein neues EU-Gesetz zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Internetinhalte (TCO-Verordnung) beschlossen. Mit der Verordnung erhalten die Mitgliedstaaten erstmals ein EU-weites Instrument, um wirksam gegen die Verbreitung terroristischer Inhalte vorzugehen.
Internet-Unternehmen müssen terroristische Inhalte in Zukunft auf behördliche Anordnung innerhalb einer Stunde löschen. Zudem können Unternehmen, die für die Verbreitung terroristischer Inhalte missbraucht wurden, verpflichtet werden, Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbreitung einzudämmen. Über die Wahl der Maßnahmen entscheiden die Unternehmen. Zugleich wird gewährleistet, dass die Grundrechte sowie die Presse- und Medienfreiheit EU-weit geschützt bleiben.
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer: "Das Internet darf kein Ort sein, an dem sich Terroristen unbehelligt organisieren und ihr tödliches Gift versprühen können. Deshalb gehen wir genau dort gegen Terroristen vor, wo sie anzutreffen sind. Dazu nehmen wir auch die Online-Unternehmen in die Pflicht. Ich begrüße den Beschluss der EU-Verordnung gegen terroristische Online-Inhalte, mit dem die EU-Staaten ihre Geschlossenheit im Kampf gegen den Terrorismus zeigen."
Der Durchbruch in den Verhandlungen zwischen Parlament und EU-Ministerrat war nach langjährigen Verhandlungen unter der Deutschen Ratspräsidentschaft im Dezember 2020 gelungen.