Zahl der Asylerstanträge im Jahr 2020 stark gesunken
Pressemitteilung 10.01.2021
Bundesinnenminister Seehofer: "Unsere Maßnahmen zur Steuerung der Migration wirken."
Im Jahr 2020 wurden 76.061 förmliche grenzüberschreitende Asylerstanträge gestellt. Das sind 31,5 Prozent (35.033) weniger als im Vorjahr. Haupt-Staatsangehörigkeiten waren Syrien, Afghanistan und Irak.
Hierzu erklärt Bundesinnenminister Horst Seehofer: "Das Erfolgsrezept unserer Migrationspolitik lautet Humanität und Ordnung! Die Zahl der Asylbewerber ist erneut stark gesunken. Gleichzeitig haben wir vielen Menschen in Not geholfen und sie aufgenommen. Der Rückgang der Asylanträge in 2020 ist aber nicht allein auf die Corona-Pandemie zurückzuführen, denn die Zahlen sinken schon das vierte Jahr in Folge. Das zeigt: Unsere Maßnahmen zur Steuerung der Migration wirken. Wir sind auf dem richtigen Weg."
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat den Ablauf der Asylverfahren an die Herausforderungen der Covid-19-Pandemie angepasst und somit einen kontinuierlichen Abbau der anhängigen Verfahren sichergestellt. Gleichzeitig ist eine durchgehende Überprüfung der Qualität der Asylentscheidungen erfolgt. Mit der flächendeckenden Einführung der Asylverfahrensberatung werden die Schutzsuchenden besser auf den Ablauf der Asylverfahren sowie die Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten vorbereitet.
Zudem konnte die Regelüberprüfung von mehr als 250.000 Schutzerteilungen, die im Jahr 2016 bestandskräftig geworden sind, und damit ein Großteil der sogenannten Fragebogenverfahren, fristgerecht abgeschlossen werden.
Die Zahlen grenzüberschreitender Asylerstanträge im Einzelnen
Grenzüberschreitende Asylerstanträge werden von Ausländern gestellt, die zuvor nach Deutschland eingereist sind.
Die Hauptstaatsangehörigkeiten im Jahr 2020 waren:
Grenzüberschreitende Asylerstanträge | Jahr 2020 | |
---|---|---|
insgesamt | 76.061 | |
1. | Syrien | 25.373 |
2. | Afghanistan | 8.051 |
3. | Irak | 7.355 |
4. | Türkei | 5.196 |
5. | Ungeklärt | 2.878 |
6. | Iran | 2.567 |
7. | Georgien | 1.883 |
8. | Nigeria | 1.491 |
9. | Somalia | 1.451 |
10. | Russische Föderation | 1.184 |
Weitere Asylzahlen für das Jahr 2020 und Dezember 2020
Im Jahr 2020 wurden 76.061 grenzüberschreitende Asylerstanträge, 26.520 Asylerstanträge für in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr sowie 19.589 Asylfolgeanträge (insg. 122.170 Anträge).
Im Dezember 2020 wurden 5.858 grenzüberschreitende Asylerstanträge, 1.601 Asylerstanträge für in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr sowie 4.108 Asylfolgeanträge (insg. 11.567 Anträge).
Asylentscheidungen Jahr 2020 und Dezember 2020
Im Jahr 2020 hat das BAMF über die Anträge von 145.071 Personen entschieden, 38.883 weniger (-21,1 Prozent) als im Jahr 2019.
37.818 Personen (26,1 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 1.693 Personen (1,2 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 36.125 Personen (24,9 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
18.950 Personen (13,1 Prozent) wurde subsidiärer Schutz nach § 4 des Asylgesetzes zuerkannt. Darüber hinaus hat das BAMF bei 5.702 Personen (3,9 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 46.586 Personen (32,1 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) haben sich die Anträge von 36.015 Personen (24,8 Prozent).
Im Dezember 2020 hat das BAMF über die Anträge von 9.996 Personen entschieden, 1.896 weniger (-15,9 Prozent) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
2.701 Personen (27,0 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 112 Personen (1,1 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 2.589 Personen (25,9 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
1.225 Personen (12,3 Prozent) wurde subsidiärer Schutz nach § 4 des Asylgesetzes zuerkannt. Darüber hinaus hat das BAMF bei 407 Personen (4,1 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 2.810 Personen (28,1 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) haben sich die Anträge von 2.853 Personen (28,5 Prozent).
Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende Dezember 2020 bei 52.056 (zum 31. Dezember 2019: 57.012).
Weitere Informationen finden Sie unter www.bamf.de