Europaweite Behördenvernetzung als Meilenstein in europäischer Migrationspolitik
Pressemitteilung 08.12.2020
Politische Einigung bei Europäischem Visa-Informationssystem (VIS)
Heute haben die deutsche Ratspräsidentschaft, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission die politischen Verhandlungen zur dauerhaften Modernisierung des Visainformationssystems (VIS) abgeschlossen. Wesentliche Neuerung ist, dass jetzt auch Informationen über Visa für längerfristige Aufenthalte und nationale Aufenthaltstitel der EU Mitgliedstaaten im VIS verfügbar und europaweit abrufbar sein werden.
Bundesinnenminister Seehofer: "Der erfolgreiche Abschluss des Trilogs zum Visainformationssystem zeigt: Europa ist auch in Migrationsfragen handlungsfähig. Wenn wir die digitalen Möglichkeiten für einen schnellen und effizienten Datenaustausch nutzen und unsere Behörden eng vernetzen, können wir Dokumentenfälschern und Betrügern das Handwerk legen. Informationen über Visa und Aufenthaltstitel müssen an jedem noch so kleinen Grenzübergang verfügbar sein. Das neue Visainformationssystem ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem noch besseren Außengrenzschutz und einer effektiven EU-Rückkehrpolitik."
Das erneuerte Visainformationssystem ist an wichtige EU-Datenbanken wie das Schengener Informationssystem oder das künftige EU Ein- und Ausreisesystem (EES) angebunden. Damit werden die bisherigen "Datensilos" innerhalb Europas besser miteinander verbunden und der Zugriff für Migrations- und Sicherheitsbehörden technisch erleichtert. Das Visainformationssystem ist somit ein Meilenstein der Interoperabilität europäischer Datenbanken für mehr Vernetzung der europäischen und nationalen Behörden zwischen den Mitgliedsstaaten.
Das Visainformationssystem ist seit 2011 eine der größten EU-Datenbanken, die die Grenzschutzbeamten an den Außengrenzen der EU mit den Konsulaten der Mitgliedstaaten in der ganzen Welt verbindet. Sie liefert den Visumbehörden die wichtigsten Informationen über Antragsteller von Visa und ermöglicht es, Personen zu erkennen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten. Sie dient auch als Arbeitsgrundlage für Visa-, Grenz-, Asyl- Migrations- und Polizeibehörden um festzustellen, ob Drittstaatsangehörige die Berechtigung zum Grenzübertritt und zum Aufenthalt im Schengenraum haben. Inhaber von Schengenvisa für kurzfristige Aufenthalte ( max. 90 Tage innerhalb von 180 Tagen), z.B. für touristische Reisen oder Geschäftsreisen, werden schon jetzt bei der Einreise an den Schengen-Außengrenzen anhand ihrer biografischen und ihrer biometrischen Daten systematisch im Visainformationssystem überprüft. Damit können die Behörden feststellen, ob ein vorhandenes Visum rechtmäßig erteilt wurde. Gefälschte und verfälschte Visa sowie gestohlene Originalvisa können mit dem Datenabgleich deutlich zuverlässiger erkannt werden. Künftig wird dieser Abgleich auch bei Inhabern nationaler Visa für einen längerfristigen Aufenthalt und bei Inhabern nationaler Aufenthaltstitel erfolgen. Überprüfungen im Visainformationssystem sind auch durch die Polizeibehörden im Inland möglich.
Zudem werden künftig auch Kopien der Reisedokumente von Visumantragstellern in die VIS-Datenbank aufgenommen. Dies wird die Identifizierung und Rückübernahme von Rückzuführenden erleichtern, die keine Identitätsdokumente vorweisen können. Derzeit scheitern viele Rückführungen unter anderem daran, dass die Herkunft einer Person anhand von Pass- und Ausweisdaten gegenüber dem Herkunftsstaat nicht mehr nachgewiesen werden kann. In vielen Fällen waren diese Dokumente bei der Beantragung der Visa noch vorhanden.