Bundesinnenminister verbietet rechtsextremistische Vereinigung "Sturm-/Wolfsbrigade 44"
Pressemitteilung 01.12.2020
Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen Einsatzkräfte die Wohnungen von insgesamt elf Vereinsmitgliedern
Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer hat heute die rechtsextremistische Vereinigung "Sturmbrigade 44" bzw. "Wolfsbrigade 44" auf Grundlage von § 3 des Vereinsgesetzes verboten und aufgelöst. Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen 187 Einsatzkräfte, darunter 23 Bundespolizisten, die Wohnungen von insgesamt elf Vereinsmitgliedern in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen. Ziel ist, insbesondere Beweismittel für die weitere Aufklärung der Strukturen zu gewinnen und Vereinsvermögen zu beschlagnahmen. Aufgefunden wurden bislang Waffen (Einhandmesser, Armbrust, Bajonette, Machete) , NS-Devotionalien (Hakenkreuze, Fahnen) sowie umfangreiche IT-Asservate und Speichermedien.
Mit dem vierten Verbot einer rechtsextremistischen Vereinigung in diesem Jahr setzt Bundesinnenminister Horst Seehofer ein deutliches Signal: "Eine Vereinigung, die Hass sät und für die Wiedererrichtung eines nationalsozialistischen Staates eintritt, hat in unserem Land keinen Platz. Wer die Grundwerte unserer freiheitlichen Gesellschaft bekämpft, bekommt die entschlossene Reaktion des Rechtsstaates zu spüren. Vereinsverbote sind ein scharfes Schwert und Markenzeichen unserer wehrhaften Demokratie. Deshalb reden wir nicht darüber, wir handeln."
Die neonazistische Vereinigung "Sturm-/Wolfsbrigade 44" richtet sich mit ihrer menschenverachtenden Ideologie in aggressiv kämpferischer Weise sowohl gegen die verfassungsmäßige Ordnung als auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Zudem laufen Zweck und Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwider. Charakteristisch für die Gruppierung war vor allem ihre Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus. Die Vereinsmitglieder bekannten sich offen zu Adolf Hitler und strebten die Wiedereinrichtung eines NS-Staats unter Abschaffung des demokratischen Rechtsstaats an.
Prägend für den Verein war insbesondere sein martialisches Auftreten, der stark ausgeprägte Rassismus und Antisemitismus sowie die kämpferisch-aggressive Grundhaltung, die er öffentlich und in sozialen Medien propagierte, um seine menschenverachtende Ideologie zu verbreiten und weitere Unterstützer zu gewinnen.
Die Verbotsverfügung inklusive der verbotenen Kennzeichen und Symbole wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht: https://www.bundesanzeiger.de