Staffelstabübergabe an den Bund beim Sachverständigenrat für Integration und Migration
Pressemitteilung 16.12.2020
"Förderung durch den Bund wird verstetigt"
Zum 1. Januar 2021 geht der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration vollständig in die Förderung des Bundes über.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat übernimmt die Gesellschafterrolle von der Stiftung Mercator. Als "Sachverständigenrat für Integration und Migration" (SVR) knüpft dieser an die bisherige Arbeit des Rates an. Damit gewinnt die Bundesregierung eine kundige und unabhängige Instanz der Politikberatung in Integrations- und Migrationsfragen.
Aus Anlass dieser Übernahme erklärte Staatssekretär Dr. Markus Kerber bei einem Online-Pressegespräch am 16.12.2020: "Mit der institutionellen Förderung durch den Bund wird die gute Arbeit des SVR nachhaltig verstetigt. Der Rat bleibt in seiner Tätigkeit unabhängig, das hält der Einrichtungserlass ausdrücklich fest, und das war uns wie dem SVR und den Stiftungen besonders wichtig. Denn nur ein unabhängiger SVR ist ein guter Ratgeber. Es ist dann an der Politik zu entscheiden, ob sie Empfehlungen aufgreift oder nicht."
Aufgabe des SVR ist, die Politik in Bund, Ländern und Gemeinden sowie die Zivilgesellschaft über Entwicklungen, Problemstellungen und evidenzbasierte Lösungsansätze in den Bereichen Integration und Migration wissenschaftlich fundiert zu unterrichten und handlungsorientiert zu beraten. Mit seiner Arbeit gibt das Gremium neue Impulse und liefert Sachargumente für die öffentliche und politische Debatte sowie objektive Informationen für die Öffentlichkeit. Das Gremium zeichnet sich durch seine interdisziplinäre Ratsstruktur aus. Neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und teilweise auch dem Ausland verantworten kollegial das SVRJahresgutachten, das alle zwei Jahre erscheinende Integrationsbarometer sowie weitere, anlassbezogene Stellungnahmen.
Der SVR war 2008 auf Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung gegründet worden und wurde von einem Konsortium aus acht Stiftungen getragen. Nach dem angekündigten Auslaufen der Stiftungsfinanzierung hatte sich das Bundesinnenministerium bereits 2019 entschieden, zunächst mit einer Projektförderung und ab 2020 mit der institutionellen Förderung die Fortführung der Arbeit des SVR sicherzustellen. Ab Januar 2021 wird diese Förderung auch den wissenschaftlichen Stab des Rates einschließen. Dafür stellt das Bundesinnenministerium im kommenden Jahr zwei Millionen Euro zur Verfügung. Ein Kuratorium, in dem neben betroffenen Bundesressorts und der Beauftragten für Integration, Flüchtlinge und Migration auch Länder und Stiftungen mitvertreten sein sollen, wird die Arbeit des SVR begleiten.
An dem heutigen Online-Pressegespräch nahmen neben dem Staatssekretär Dr. Markus Kerber auch Professor Dr. Petra Bendel, Vorsitzende des SVR, Rüdiger Frohn, Staatssekretär a. D. und Vorsitzender des SVR-Kuratoriums, Dr. Jörg Dräger, Stellvertretender Vorsitzender des SVR-Kuratoriums und Mitglied des Vorstands der Bertelsmann Stiftung sowie Professor Dr. Daniel Thym, Stellvertretender Vorsitzender des SVR, teil.