Weiterer Flug aus Griechenland mit 99 Personen in Hannover gelandet
Pressemitteilung 03.12.2020
21 Familien (36 Erwachsene und 50 Minderjährige) sowie 13 unbegleitete Minderjährige
Heute Vormittag sind 99 Menschen am Flughafen Hannover eingetroffen. Hierbei handelt es sich um 21 Familien und 13 unbegleitete Minderjährige. Seit April 2020 hat Deutschland damit insgesamt 1.291 Personen aus Griechenland aufgenommen.
Die 21 Familien bestehen aus 36 Erwachsenen und 50 Minderjährigen, von denen 24 Minderjährige krank sind. Unter den 50 Minderjährigen befindet sich außerdem ein unbegleiteter Minderjähriger. Sie werden von den Bundesländer Brandenburg, Bayern, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen aufgenommen. Die 13 unbegleiteten Minderjährigen werden nach Bayern, Brandenburg, Hessen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen kommen.
Die Bundesregierung hatte nach den Bränden in Moria entschieden, 1.553 Familienangehörige von den griechischen Inseln aufzunehmen, deren Schutzberechtigung zuvor bereits von der griechischen Regierung festgestellt wurde.
Neben der Aufnahme der schutzbedürftigen Familien hatte Bundesinnenminister Seehofer nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung bereits im März 2020 entschieden, im Rahmen einer europäischen Hilfsaktion 243 kranke Kinder einschließlich ihrer Kernfamilien aus Griechenland zu übernehmen (Koalitionsbeschluss vom 8. März 2020). An der Hilfsaktion beteiligen sich elf EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Portugal, Slowenien) sowie Norwegen und Serbien.
Zudem hatte sich die Bundesregierung nach dem Brand auf Lesbos bereit erklärt, sich an der Aufnahme von 400 unbegleiteten Minderjährigen zu beteiligen und 150 unbegleitete Minderjährige aufzunehmen. Mit dem heutigen Transfer ist die Aufnahme dieser Gruppe abgeschlossen.
Grundlage für die Verteilung der Flüchtlinge ist ein gemeinsames BundLänder-Konzept, das in Abstimmung mit allen Ländern entwickelt wurde. Dabei werden auch weitere Kriterien, etwa familiäre Bindungen und besondere medizinische Bedarfe, berücksichtigt.