Bundesregierung beschließt Novelle des Bundespersonalvertretungsgesetzes
Pressemitteilung 16.12.2020
Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes beschlossen.
Mit der Novellierung des zuletzt 1974 reformierten Bundespersonalvertretungsgesetzes setzt die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Mit der umfassenden Überarbeitung legt der Gesetzentwurf den Grundstein für ein modernes Personalvertretungsrecht des Bundes, verbessert die Handlungsmöglichkeiten der Personalvertretungen und stärkt die Mitsprache der Beschäftigten in wichtigen Bereichen.
Einen Schwerpunkt der Novelle bildet die Digitalisierung der Personalratsarbeit. Die Durchführung von Personalratssitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenzen macht moderne Sitzungsformate auch für die Personalratsarbeit rechtssicher nutzbar. Beteiligungsverfahren können künftig ausschließlich elektronisch erfolgen. Zur frühzeitigen Erörterung ressortübergreifender Digitalisierungsprozesse wird die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte institutionalisiert.
Daneben stärkt die Novelle die Mitsprache der Personalvertretungen bei flexiblen Arbeitszeiten und mobilem Arbeiten, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bei Fragen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes und bei Privatisierungen.
Übergangspersonalräte sichern die Beschäftigteninteressen bei Umstrukturierungen von Behörden. Durch die grundlegende Neustrukturierung wird das Gesetz überdies deutlich anwenderfreundlicher.