Weiterer Flug aus Griechenland mit kranken Kindern und ihren Kernfamilien sowie unbegleiteten Minderjährigen gelandet
Pressemitteilung 11.11.2020
18 Familien und 42 unbegleitete Minderjährige in Hannover eingetroffen
Heute Vormittag sind 117 Menschen am Flughafen Hannover eingetroffen. Hierbei handelt es sich um 18 Familien und 42 unbegleitete Minderjährige. Seit April 2020 hat Deutschland damit insgesamt 1.192 Personen aus Griechenland aufgenommen.
Die 18 Familien bestehen aus 32 Erwachsenen und 43 Minderjährigen, von denen 21 Minderjährige schwer krank sind. Sie werden von den Bundesländer Brandenburg, Berlin, Bayern, Hessen, Hamburg, NordrheinWestfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen aufgenommen. Die 42 unbegleiteten Minderjährigen werden nach Bayern, Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Hamburg, MecklenburgVorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen kommen.
Die Bundesregierung hatte nach den Bränden in Moria entschieden, 1.553 Familienangehörige von den griechischen Inseln aufzunehmen, deren Schutzberechtigung zuvor bereits von der griechischen Regierung festgestellt wurde.
Neben der Aufnahme der schutzbedürftigen Familien hatte Bundesinnenminister Seehofer nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung bereits im Koalitionsbeschluss vom 8. März 2020 im Rahmen einer europäischen Hilfsaktion entschieden, 243 kranke Kinder einschließlich ihrer Kernfamilien aus Griechenland zu übernehmen. An der Hilfsaktion beteiligen sich elf EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Portugal, Slowenien) sowie Norwegen und Serbien.
Zum anderen hatte die Bundesregierung nach dem Brand auf Lesbos erklärt, sich an der Aufnahme von 400 unbegleiteten Minderjährigen zu beteiligen, die von der griechischen Regierung auf das Festland transferiert wurden. Deutschland wird 150 unbegleitete Minderjährige aufnehmen.
Grundlage für die Verteilung ist ein gemeinsames Bund-Länder-Konzept, das in Abstimmung mit allen Ländern entwickelt wurde. Dabei werden auch weitere Kriterien, etwa familiäre Bindungen und besondere medizinische Bedarfe, berücksichtigt.