Weiterer Flug aus Griechenland mit kranken Kindern und unbegleiteten Minderjährigen in Hannover gelandet
Pressemitteilung 22.10.2020
17 Familien und 27 unbegleitete Minderjährige von den griechischen Inseln am Flughafen Hannover eingetroffen
Heute Vormittag sind 104 Menschen am Flughafen Hannover eingetroffen, davon 17 kranke Kinder mit ihren Kernfamilien und 27 unbegleitete Minderjährige. Seit April 2020 hat Deutschland damit insgesamt 1.009 Personen aus Griechenland aufgenommen.
Die 17 Familien bestehen aus 23 Erwachsenen und 54 Minderjährigen und kommen in die Bundesländer Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die 27 unbegleiteten Minderjährigen werden von Brandenburg, Berlin, Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen aufgenommen.
Die Bundesregierung hatte nach den Bränden in Moria entschieden, 1.553 Familienangehörige von den griechischen Inseln aufzunehmen, deren Schutzberechtigung zuvor bereits von der griechischen Regierung festgestellt wurde.
Neben der Aufnahme der schutzbedürftigen Familien hatte Bundesinnenminister Seehofer nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung bereits im Koalitionsbeschluss vom 8. März 2020 im Rahmen einer europäischen Hilfsaktion entschieden, 243 kranke Kinder einschließlich ihrer Kernfamilien aus Griechenland zu übernehmen. An der Hilfsaktion beteiligen sich elf EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Portugal, Slowenien) sowie Norwegen und Serbien.
Zum anderen hatte die Bundesregierung nach dem Brand auf Lesbos erklärt, sich an der Aufnahme von 400 unbegleiteten Minderjährigen zu beteiligen, die von der griechischen Regierung auf das Festland transferiert wurden. Deutschland wird 150 unbegleitete Minderjährige aufnehmen.
Grundlage für die Verteilung ist ein gemeinsames Bund-Länder-Konzept, das in Abstimmung mit allen Ländern entwickelt wurde. Dabei werden auch weitere Kriterien, etwa familiäre Bindungen und besondere medizinische Bedarfe, berücksichtigt.