Wiedereinführung von Einreisebeschränkungen für Reisende aus Georgien und Tunesien in Deutschland ab 9. Oktober, 0:00 Uhr
Pressemitteilung 08.10.2020
Wichtigstes Ziel: die weitere Eindämmung der Pandemie zu sichern.
Aufgrund der Einstufung von Georgien und Tunesien als Risikogebiete werden die am 2. Juli 2020 für einige Staaten aufgehobenen Einreisebeschränkungen für Reisende aus Georgien und Tunesien wiedereingeführt. Die Einreisebeschränkungen treten am 9. Oktober 2020 um 0:00 Uhr in Kraft.
Angesichts der teilweisen Verbesserung der epidemiologischen Lage in verschiedenen Staaten hat Deutschland am 2. Juli 2020 seine seit 17. März 2020 bestehenden Einreisebeschränkungen umfangreich gelockert und die unbeschränkte Einreise für Reisende aus Staaten der sog. Positivliste zugelassen. Damit wurde die Empfehlung des Rates zur koordinierten und schrittweisen Aufhebung der vorübergehenden Beschränkungen ((EU) 2020/912) umgesetzt.
Von dieser Liste werden nun Georgien und Tunesien heruntergenommen. Sie umfasst weiterhin die Staaten Australien, Kanada, Neuseeland, Thailand und Uruguay. Für Reisende aus Georgien und Tunesien bestehen ab 9. Oktober 0:00 Uhr Einreisemöglichkeiten nur noch für Reisende, die eine wichtige Funktion ausüben oder deren Reise zwingend notwendig ist. Nähere Informationen dazu sind verfügbar unter www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html.
Wichtigstes Ziel aller Überlegungen bleibt es, die weitere Eindämmung der Pandemie zu sichern.