Weitere 6 Monate Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze
Pressemitteilung 15.10.2020
Die Grenzkontrollen erfolgen aus migrations- und sicherheitspolitischen Gründen
Bundesinnenminister Horst Seehofer hat nach sorgfältiger Abwägung und in Abstimmung mit der Republik Österreich entschieden, die vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze auf Grundlage der Art. 25 bis 27 des Schengener Grenzkodexes mit Wirkung zum 12. November 2020 für weitere sechs Monate anzuordnen. Die Grenzkontrollen erfolgen aus migrations- und sicherheitspolitischen Gründen.
Ein entsprechendes Notifizierungsschreiben wurde an die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten versandt.