Zehn Jahre Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Pressemitteilung 29.10.2020
Über 62 Millionen Deutsche haben den Personalausweis mit dem Chip. Bundesinnenminister Seehofer: Online-Ausweis im Smartphone kommt
Am 1. November 2010 wurde der Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt. Mit dem Chip in der Ausweiskarte wurde vor zehn Jahren erstmals das sichere elektronische Ausweisen im Internet ermöglicht, das mit fortschreitender Digitalisierung zunehmend wichtiger wird. Das hat sich vor allem in diesem Jahr gezeigt: Von Februar bis August wurden 250 Prozent mehr Nutzungen des Online-Ausweises registriert.
Bundesinnenminister Horst Seehofer: "Elterngeld, BAföG, Kfz-Zulassung – all das kann man bereits mit dem elektronischen Personalausweis beantragen. Und wir arbeiten zusammen mit der Wirtschaft daran, dass der Online-Ausweis künftig noch breiter eingesetzt werden kann. Damit seine Verwendung so alltäglich wird wie das Smartphone, vereinfachen wir das Ausweisen im Internet – und zwar ohne Abstriche bei der Sicherheit: Jeder Bürger wird den Online-Ausweis künftig direkt im Smartphone speichern können."
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) arbeitet gemeinsam mit Partnern daran, dass Bürgerinnen und Bürger im nächsten Jahr ihren Online-Ausweis direkt auf dem eigenen Smartphone speichern können. War bis 2017 für das Online-Ausweisen ein Kartenleser nötig, reichen inzwischen ein modernes Smartphone (Android, iOS) und eine App, zum Beispiel die AusweisApp2. Mit Smartphone und Ausweiskarte klappt das Online-Ausweisen heute innerhalb von Sekunden. Noch ist die Ausweiskarte dazu nötig. In Zukunft geht das Online-Ausweisen dann direkt im Gerät– ohne die Ausweiskarte.
Die Anwendungsmöglichkeiten für den Online-Ausweis nehmen rasch zu. Das liegt vor allem daran, dass immer mehr Leistungen der Behörden online genutzt werden können. Daran arbeiten Bund und Länder gemeinsam auf Basis des Onlinezugangsgesetzes. Heute können zum Beispiel Elterngeld, BAföG, Leistungen aus dem Kfz-Zulassungswesen oder Corona-Überbrückungsgeld vollständig digital mit dem Online-Ausweis beantragt werden.
Für die gesetzeskonforme Kunden-Identifizierung bieten auch immer mehr Unternehmen das Online-Ausweisen an. Wer zum Beispiel eine SIM-Karte oder eSIM kauft, muss sich gegenüber dem Mobilfunkanbieter identifizieren. Mit dem Online-Ausweis ist das im Internet innerhalb von Sekunden erledigt. Die SIM kann sofort verwendet werden.
Über 62 Millionen Deutsche haben bereits den Personalausweis mit dem Chip und damit den Online-Ausweis. In Deutschland lebende Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Staaten außerhalb der EU können sich mit ihrem elektronischen Aufenthaltstitel ebenfalls online-ausweisen und für EU-Bürgerinnen und Bürger gibt es ab 1. Januar 2021 die eID-Karte mit Online-Ausweis. Sie alle können den Online-Ausweis einfach, schnell und sicher für den elektronischen Identitätsnachweis verwenden.
Informationen über den Online-Ausweis und seine Nutzungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden gibt es auf www.personalausweisportal.de und auf www.onlinezugangsgesetz.de gibt es aktuelle Informationen über die Digitalisierung der Verwaltung.
Das Personalausweisportal ist jetzt in einer vollständig überarbeiteten und um neue Inhalte ergänzten Fassung online gegangen. Ab dem 2. November 2020 werden dort eine Woche lange jeden Tag Interviews über das Online-Ausweisen mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Behörden und IT-Unternehmen veröffentlicht werden. Die Informationsbroschüre des BMI ist auf www.personalausweisportal.de/ihr-personalausweis auch als Online-Version abrufbar.
Grafik beschreibt, was für das Online-Ausweisen mit Smartphone benötigt wird, welche Schritte vorab nötig sind und wie das Online-Ausweisen in wenigen Sekunden abläuft. (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat; Bundesdruckerei GmbH