Inhaber abgelaufener Schengen-Visa müssen ausreisen

Typ: Pressemitteilung , Datum: 18.09.2020

Verordnung mit Corona-bedingten Ausnahmen endet am 30.09.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird die Regelung zur Legalisierung des Aufenthalts von Inhabern von Schengen-Visa, die auf Grund der pandemiebedingten Einschränkungen des internationalen Reiseverkehrs nicht in jedem Fall rechtzeitig in ihre Heimatstaaten zurückkehren konnten, zum 30. September 2020 auslaufen lassen. Deutschland kehrt damit zum gesetzlich vorgesehenen Normalfall zurück, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Einzelfall geprüft werden.

Grund dafür ist, dass sich die internationalen Reisemöglichkeiten insgesamt erheblich verbessert haben. Ein Einreiseverbot für eigene Staatsangehörige gibt es nach den verfügbaren Informationen derzeit in keinem Staat mehr. Für eine weitere Verlängerung der Regelung besteht damit keine Grundlage.

In den wenigen Fällen, in denen Inhabern abgelaufener Schengen-Visa auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls eine Ausreise weiter unmöglich sein sollte, kann mit den bestehenden Möglichkeiten des Aufenthaltsgesetzes eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, bis eine Ausreise möglich ist.

Zum Hintergrund:

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hatte mit einer ersten Rechtsverordnung Inhaber von Schengen-Visa bis zum 30. Juni 2020 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (SchengenVisaCOVID-19-V, BAnz AT 09.04.2020 V1). Mit einer zweiten Rechtsverordnung wurde diese Regelung bis 30. September 2020 verlängert und zudem Drittstaatsangehörigen aus anderen Schengen-Staaten die Durchreise durch Deutschland zum Zwecke der Ausreise aus dem Schengen-Raum ermöglicht (2. Schengen-COVID-19-V, BAnz AT 18.06.2020 V1). Diese Regelungen werden nun nicht weiter verlängert.

Der Platz vor dem Dienstgebäude am Moabiter Werder

Bundesministerium des Innern und für Heimat
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