Seehofer begrüßt Einigung zur Fan-Rückkehr
Pressemitteilung 16.09.2020
Länder beschließen sechswöchigen Testbetrieb
Die Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien der Länder haben sich am 15. September 2020 darauf geeinigt, Sportveranstaltungen mit begrenzter Zuschauerzahl wieder zuzulassen. Grundlage dafür sind die Hygienekonzepte
der Deutschen Fußball Liga (DFL) und der Mitgliederverbände der Interessengemeinschaft Teamsport Deutschland sowie der zugehörigen Ligen und Sportfachverbände.
Dazu erklärt der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: "Für mich ist Sport ohne Publikum auf Dauer nicht vorstellbar, denn er prägt unsere Kultur. Wir wollen das gesellschaftliche Leben wieder ermöglichen, ohne den Infektionsschutz zu vernachlässigen. Ich begrüße sehr, dass Bund und Länder sich früher als geplant verständigt haben, wie das im Sport in verantwortlicher Weise geschehen kann."
Der Beschluss empfiehlt oberhalb einer Zahl von 1000 Zuschauern eine Belegung der jeweiligen Stadien mit höchstens 20 Prozent ihrer Kapazität. Das Konzept sieht unter anderem auch vor, das regionale Pandemiegeschehen und die Kapazität der örtlichen Gesundheitsämter zur Kontaktpersonennachverfolgung zu berücksichtigen. Weiterhin ist ein Alkoholverbot und Maßnahmen zur Einhaltung der 1,5 Meter Abstand vorgesehen. Der Bundesinnenminister hat in seiner Funktion als Bundessportminister bereits in der Vergangenheit die Auffassung geäußert, dass Fußballspiele mit Zuschauern mit strengen Hygieneregeln vereinbar sind.
Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien wurden in der Videokonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 27. August 2020 beauftragt, bis Ende Oktober 2020 einen Vorschlag zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen zu erarbeiten. Über die Erkenntnisse aus dem Probebetrieb und gegebenenfalls eine Überführung in den Dauerbetrieb wird spätestens Ende Oktober 2020 entschieden.