Gewaltiger Schritt für die Digitalisierung der Verwaltung
Pressemitteilung 23.09.2020
Kabinett beschließt Registermodernisierungsgesetz
Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz) beschlossen.
Die bekannte Steuer-Identifikationsnummer wird als zentrales und übergreifendes Ordnungsmerkmal in die Verwaltungsregister eingeführt, in denen Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz (z.B. BAföG, Elterngeld) bereitgestellt werden.
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: "Eine Verwaltung ist nicht schon deshalb digitalisiert, weil man den Termin online reservieren kann. Solange beim Elterngeld-Antrag Kopien von Personalausweis und Geburtsurkunde verlangt werden, leben wir noch im letzten Jahrhundert. Die Zukunft heißt: Datencockpit statt Zettelwirtschaft. Das Registermodernisierungsgesetz ist der Grundstein, auf dem wir die digitale Verwaltung bauen können."
Mit der eindeutigen Steuer-Identifikationsnummer als zentrales Ordnungsmerkmal werden die Bürgerinnen und Bürger entlastet. Der Austausch notwendiger Informationen erfolgt digital durch die Behörden selbst. Verwechslungen werden ausgeschlossen. Über das neue Datencockpit können die Bürgerinnen und Bürger den Datentransfer kontrollieren. Durch dieses Gesetz wird die Digitalisierung der Verwaltung ganz entscheidend vorangetrieben. Gleichzeitig werden höchste datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllt.
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