Trotz Corona: Einreise für jüdische Zuwanderer wieder möglich
Pressemitteilung 04.09.2020
Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat hat am 2. September 2020 entschieden, dass die Corona-bedingten Einreisebeschränkungen für jüdische Zuwanderer aufgehoben werden.
Bislang gab es aufgrund der Empfehlung des Rates der EU vom 30. Juni 2020 für jüdische Zuwanderer, die hauptsächlich aus der Ukraine und Russland kommen, keine Möglichkeit der Einreise. Trotz der weiterhin kritischen Infektionslage in diesen Ländern hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, den Ausnahmetatbestand bei Einreisen aus humanitären Gründen auf jüdische Zuwanderer auszuweiten.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat trägt mit dieser Entscheidung der hohen Bedeutung des Aufnahmeverfahrens Rechnung, welches vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung für die Verbrechen des Nationalsozialismus entstanden ist.
Das Auswärtige Amt wird die betroffenen Auslandsvertretungen informieren, um – wo immer möglich – die Visa-Vergabe zum Zwecke der jüdischen Zuwanderung wieder aufzunehmen.
Unabhängig von den geltenden Einreisebestimmungen müssen alle Reisenden die jeweiligen Quarantäne-Bestimmungen der Bundesländer beachten.