Anerkennung ziviler deutscher Zwangsarbeiter abgeschlossen
Pressemitteilung 15.09.2020
Übergabe der letzten Bescheide zu einer Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter
Heute hat der vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eingerichtete Sachverständigenbeirat symbolisch die letzten beiden Anerkennungsbescheide an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter ausgehändigt. Hiermit wird dem Leid aller Betroffenen gedacht, die während und nach dem zweiten Weltkrieg Zwangsarbeit leisten mussten.
Rund 46.000 Anträge ziviler deutscher Zwangsarbeiter auf eine einmalige symbolische Anerkennungsleistung von 2.500 Euro sind beschieden worden. Insgesamt wurden dafür über 108 Millionen Euro aufgewandt.
Parlamentarischer Staatssekretär Stephan Mayer: "Das Zwangsarbeiterschicksal von Deutschen war ein besonderes Opfer, das über die allgemein erlittenen Folgen des Krieges deutlich hinausgeht. Die ehemaligen deutschen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter haben einen Anspruch darauf, dass wir die Erinnerung an ihr furchtbares Leid wachhalten. Deshalb freue ich mich sehr, dass die Bundesregierung in etwa 83 Prozent der Fälle eine symbolische Geldleistung in Höhe von 2.500 Euro gewähren konnte. Heute hat der vom BMI errichtete sachverständige Beirat symbolisch die letzten Anerkennungsbescheide an ein betroffenes Ehepaar ausgehändigt und damit stellvertretend dem Leid aller Betroffenen gedacht. Damit endet die erfolgreiche Tätigkeit des Beirates, der die Bundesregierung in den oft schwierigen Fällen beraten hat und dem ich hierfür ausdrücklich danke."
Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Prof. Dr. Bernd Fabritius: "Die Anerkennungszahlung für deutsche zivile Zwangsarbeiter ist eine historische Leistung. Die Zahlung an die ehemaligen zivilen Zwangsarbeiter kann die menschenunwürdige Behandlung nicht vergelten. Doch hat die Bundesregierung mit der ADZ-Richtlinie das erlittene Unrecht der zivilen deutschen Zwangsarbeiter und ihr Schicksal anerkannt."
Der Deutsche Bundestag hatte am 27. November 2015 die Gewährung einer Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter beschlossen, die entsprechende Richtlinie trat am 1. August 2016 in Kraft. Sie gilt für Zivilpersonen, die wegen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 1. April 1956 für eine
ausländische Macht Zwangsarbeit leisten mussten. Ein sechsköpfiger Beirat (zwei Fachhistoriker, zwei Mitglieder des Deutschen Bundestags, zwei Vertreter des Bundes der Vertriebenen) hat die Bundesregierung beim Vollzug beraten.