Bundesinnenminister Seehofer ermöglicht Einreise unverheirateter Partner
Pressemitteilung 07.08.2020
Besuche aus Drittstaaten ab 10. August 2020 wieder möglich
Bundesinnenminister Horst Seehofer ermöglicht ab 10. August 2020, 0:00 Uhr, die Einreise unverheirateter Partnerinnen und Partnern aus Drittstaaten. Dies hat der Bundesinnenminister heute der EU-Innenkommissarin Ylva Johansson und seinen Amtskollegen in den EU-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Die aktuell geltenden Reisebeschränkungen aus Drittstaaten waren zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf Vorschlag der EU-Kommission europaweit eingeführt worden.
Bundesinnenminister Horst Seehofer: "Ab kommenden Montag können unverheiratete Partner aus Drittstaaten wieder nach Deutschland einreisen. Ich begrüße, dass wir dies im europäischen Rahmen jetzt ermöglichen können. Als Ratspräsidentschaft ist mir ein abgestimmtes europäisches Handeln sehr wichtig. Besonders danke ich daher der Europäischen Kommission für die konstruktive Zusammenarbeit."
Voraussetzung für die durch Deutschland beschlossenen Einreiseerleichterungen ist der Nachweis einer auf Dauer angelegten Partnerschaft mit mindestens einem vorherigen persönlichen Treffen in Deutschland oder dem Nachweis eines vorherigen gemeinsamen Wohnsitzes im Ausland.
Vorzulegen sind hierfür:
- eine Einladung der in Deutschland wohnhaften Person
- eine gemeinsam unterschriebene Erklärung zum Bestand der Beziehung und
- Nachweise der vorherigen Treffen durch Passstempel, Reiseunterlagen oder Flugtickets.
Unabhängig hiervon gelten für alle Einreisenden aus Risikogebieten besondere Bestimmungen.