Seehofer: Wir fördern die Altersvorsorge für Spitzenathleten
Pressemitteilung 17.08.2020
Förderprogramm bietet Zuschüsse zu Basis-Rente
Deutsche Spitzenathletinnen und -athleten erhalten jetzt Zuschüsse für eine private Altersvorsorge. Ab heute können entsprechende Anträge gestellt werden – und zwar auch rückwirkend für das Jahr 2020. Die Sporthilfe-Förderung wird damit um einen wichtigen Baustein erweitert.
Bundesminister Horst Seehofer: "Durch ihre hervorragenden Leistungen repräsentieren unsere olympischen Spitzensportler Deutschland eindrucksvoll auf internationaler Bühne und sind der jüngeren Generation Vorbild. Dadurch dürfen ihnen keine Nachteile entstehen. Es ist mir daher wichtig, unsere Spitzenathleten bei der Altersvorsorge zu unterstützen. Diese zusätzliche soziale Absicherung ist auch ein Signal der Anerkennung."
Das Förderprogramm wird durch Zuwendungen aus dem Haushalt des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) finanziert. Der Deutsche Bundestag hatte entsprechend der Festlegung im Koalitionsvertrag zur Förderung und Absicherung der Bedürfnisse der Athleten, insbesondere im Hinblick auf die Altersversorgung 2,7 Mio. € bereitgestellt, wofür Bundesminister Seehofer dem Bundestag ausdrücklich dankt. Die Gelder werden von der Deutschen Sporthilfe ohne Abzüge an die Berechtigten weitergeleitet.
Das Bundesinnenministerium hat in enger Absprache mit der Deutschen Sporthilfe ein Konzept entwickelt. Bezugsberechtigt sind danach Athletinnen und Athleten
- ab dem ersten Jahr ihrer Zugehörigkeit zum Olympiakader einer olympischen Disziplin oder
- ab dem dritten Jahr ihrer Zugehörigkeit zum Perspektivkader einer olympischen Disziplin.
Mit dem Aufbau einer Altersvorsorge für Athletinnen und Athleten werden die Nachteile ausgeglichen, die dadurch entstehen, dass sich der Eintritt in das Berufsleben und damit der Beginn des Aufbaus einer Altersvorsorge durch eine intensive Sportkarriere verzögert.
Hierzu Minister Seehofer weiter: "Die Altersvorsorge ist ein zentrales Anliegen der Athletinnen und Athleten, das ich sehr ernst nehme. Hierdurch bleiben Spitzensportkarrieren auch in Zukunft attraktiv."
Für jeden Monat der Kaderzugehörigkeit steht den Sportlerinnen und Sportlern ein Zuschuss in Höhe von 250 € zu einem Basis-Rentenvertrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 b) aa) EStG ("Rürup-Rente") zu. Gleiches gilt für die entsprechenden paralympischen und deaflympischen Kader.
Athleten mit Sportförderstellen bei Bundeswehr, Polizei oder Zoll sind von der Unterstützung ausgenommen.