Digitalisierung der Verwaltung: Kabinett beschließt Reform des Bundesmeldegesetzes
Pressemitteilung 15.07.2020
Bundesinnenminister Seehofer: "Möglichkeiten der Digitalisierung für einfache und effiziente Verfahren nutzen."
Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG) beschlossen. Das Gesetzgebungsvorhaben ist für die weitere Digitalisierung im Meldewesen von großer Bedeutung. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Behörden gleichermaßen nutzerfreundliche und effiziente Verwaltungsverfahren und –leistungen anzubieten.
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: "Die Digitalisierung der Verwaltung läuft auf Hochtouren. Ich möchte, dass wir hier zügig sichtbare Fortschritte machen. Die Änderung des Meldegesetzes ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nutzerfreundlichen und modernen Verwaltung.“
Mit dem Gesetzentwurf sollen die notwendigen Rechtsänderungen für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Meldewesen geschaffen, der länderübergreifende Datenabruf verbessert, melderechtliche Prozesse vereinfacht und die Datenqualität sowie -verfügbarkeit verbessert werden.
Im Einzelnen wird vorgeschlagen:
- Bürgerinnen und Bürgern soll es erstmals möglich sein, selbst ihre Meldedaten über ein Verwaltungsportal aus dem Melderegister abzurufen und für verschiedene Zwecke weiter zu nutzen. Außerdem wird es möglich sein, statt einer schriftlichen eine elektronische Meldebescheinigung zu beantragen und nach einem Wohnungsumzug eine Anmeldung in der neuen Stadt elektronisch durchzuführen.
- Der automatisierte Datenabruf für Behörden soll effektiver ausgestaltet werden. Die bundesweit abrufbaren Datenkataloge sollen an die Bedürfnisse der abrufenden Stellen angepasst und im Hinblick auf die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen bundeseinheitlich festgelegt werden.