"Starkes Signal gegen Rechtsextremismus"
Pressemitteilung 20.05.2020
Erste Beratung des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus
Der Mitte März von der Bundesregierung eingesetzte Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus hat in seiner heutigen ersten Sitzung unter Vorsitz der Bundeskanzlerin und mit dem Bundesinnenminister als beauftragtem Vorsitzenden eine erste Bilanz der Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus gezogen.
Bundesinnenminister Horst Seehofer: "Die Blutspur, die sich nach der Enttarnung des NSU quer durch Deutschland zieht, zeigt in aller Klarheit, dass Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus
eine der größten Bedrohungen für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung sind. Dem begegnen wir mit der ganzen Härte unseres Rechtsstaats. In den vergangenen Monaten habe ich drei Vereinsverbote ausgesprochen. Unsere Sicherheitsbehörden sind den Extremisten auf den Fersen und wir werden nicht nachlassen. Die Einsetzung des Kabinettsausschusses zeigt, dass die Bekämpfung von Rechtsextremismus
und Rassismus, aber auch von Antisemitismus
und Islamfeindlichkeit Chefsache ist. Wir stehen zusammen mit denjenigen, die Ziel der Angriffe von Extremisten, Rassisten und Antisemiten sind."
Der Kabinettausschuss hat im Rahmen einer Bestandsaufnahme der bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung insbesondere den Stand der Umsetzung des Maßnahmenpakets zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (Kabinettsbeschluss vom 30. Oktober 2019) besprochen. Darüber hinaus wurden erste Handlungsempfehlungen zur weiteren Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus erörtert.
Dabei liegt aus Sicht des Bundesinnenministers der Schwerpunkt auf der Weiterentwicklung und Verstärkung der Präventionsarbeit. Gemeinsam mit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat der Bundesinnenminister daher in die heutige Sitzung Diskussionsvorschläge zur zukünftigen Präventionsarbeit eingebracht.
Der Kabinettsausschuss hat sich eine Arbeitsagenda gegeben und vereinbart, bis zum Oktober einen konkreten Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und Rassismus vorzulegen. Dazu werden auch Vertreter der Zivilgesellschaft, der Migrantenorganisationen und der Wissenschaft angehört und die Ergebnisse eines für August geplanten Bund-Länder-Treffens einbezogen.
Zum Schutz der Opfer, aber auch zur Verbesserung der Strafverfolgung misst der Bundesinnenminister einer noch engeren Zusammenarbeit von Sicherheits- bzw. Strafverfolgungsbehörden mit Institutionen der Opferhilfe und der Zivilgesellschaft herausragende Bedeutung zu. Unter Bewertung bereits bestehender Kooperationen in den Ländern und dazu bereits eingeholter wissenschaftlicher Bewertungen hält er die Weiterentwicklung und noch bessere Förderung dieser Zusammenarbeitsmodelle für grundlegend.
Zudem prüft die Bundesregierung weiteren strafrechtlichen Handlungsbedarf zur Bekämpfung der Hasskriminalität, z.B. um über den Kreis politisch tätiger Personen hinausgehend den Schutz weiterer Personengruppen zu verbessern, die sich gesellschaftlich und beruflich im Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus engagieren.
Dem Kabinettsausschuss gehören neben der Bundeskanzlerin, dem stellvertretenden Bundeskanzler und dem Bundesinnenminister als beauftragtem Vorsitzenden folgende ständige Mitglieder an:
- BM der Finanzen
- BM des Auswärtigen
- BM’in der Justiz und für Verbraucherschutz
- BM’in der Verteidigung
- BM’in für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- BM’in für Bildung und Forschung
- BM für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes
- Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
- Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
- Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung.
Ständige Gäste sind:
- Der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer
- Der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus
Andere Mitglieder der Bundesregierung können einbezogen werden, soweit sie in ihrer Zuständigkeit betroffen sind.